21.07.2025: Wissenswertes zur Unfallkommission

Die Unfallkommission erklärt...

Oberbergischer Kreis. In Zusammenarbeit mit Vertretern der 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der Bezirksregierung Köln, des Landesbetriebs Straßen NRW sowie der Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises fand die jährliche Sitzung der Unfallkommission für den Oberbergischen Kreis statt, welche erlasskonform immer im ersten Halbjahr eines jeden Jahres stattfinden muss.
Im Rahmen der Jahres-Unfallkommissionsitzung haben die Unfallkommissionsmitglieder und die Bezirksregierung nochmals gemeinsam die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmenbeschlüsse aller Unfallhäufungsstelle/-linie (UHS/UHL) des vorangegangenen Jahres und aller nicht beseitigten UHS/UHL der Vorjahre kontrolliert und geprüft, ob ggf. weitere Beschlüsse zu den UHS/UHL erforderlich sind. Eine Lichtsignalanlage (Ampel) wie zum Beispiel in Reichshof, Pochwerk oder eine Temporeduzierung in einer scharfen Kurve auf 30 km/h wie in Nümbrecht, Papiermühle. Auch können Kurventafeln, Leitpfosten und Markierungen helfen, den Verkehrsraum begreifbarer und damit sicherer zu gestalten. Die diversen Maßnahmen werden nun beobachtet und auf Ihre Wirkung hin beurteilt.


Was macht die Unfallkommission?
Unfallkommissionen haben bundesweit die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu bewerten und bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen zur Beseitigung zu beschließen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere auch die Sonderuntersuchungen, die sich auf besondere Unfallmerkmale auf Außerortsstraßen beziehen. Sie dienen dazu, das Augenmerk auf Unfälle zu lenken, die in Verbindung mit einem Sondermerkmal eine besondere Unfallauffälligkeit im Straßennetz zeigen. Bei diesen Sondermerkmalen handelt es sich um Unfälle mit Aufprall auf Bäumen, Motorradunfälle und Kurvenunfälle. Diese auffälligen Strecken werden alle drei Jahre durch die Bezirksregierung Köln ermittelt und von der Unfallkommission behandelt.

Wer sitzt in der Unfallkommission?
Die Unfallkommission besteht in der Regel zumindest aus Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreis, der Kreispolizeibehörde, der Straßenbaulastträger und der betroffenen Kommune.

Wann handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle/-linie?
Aus dem Runderlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen ergeben sich die Grenzwerte zur Identifizierung von Unfallhäufungsstellen und -linien. Wenn sich z.B. an einer Kreuzung innerhalb eines Jahres drei Verkehrsunfälle in gleicher Weise mit leichten Personenschäden ereignen, handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. Wenn sich innerhalb von drei Jahren drei Verkehrsunfälle in unterschiedlicher Weise mit schweren Personenschäden ereignet haben, handelt es sich ebenfalls um eine Unfallhäufungsstelle. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Maßnahmen können zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen durchgeführt werden?
Hierfür ist regelmäßig eine Analyse der Unfallberichte und eine eingehende Betrachtung der Unfallstellen notwendig. Dabei geht es darum festzustellen, warum gerade dort gehäuft Unfälle geschehen. Ist die Stelle unübersichtlich? Ist die Verkehrsregelung eindeutig? Ist die Gefahrenstelle früh genug erkennbar?
 

 

 



Letzte Änderung: 21. Juli 2025