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23.07.2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14.09.2025 gesucht
Ehrenamtlich den Wahlvorgang am Wahltag in Städten und Gemeinden unterstützen
Oberbergischer Kreis. Für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025 suchen die Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis Menschen, die sich ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer engagieren. Sie sorgen dafür, dass die Wahl in den Wahllokalen der Städte und Gemeinden ordnungsgemäß und geheim stattfinden kann. Diese Aufgabe dürfen grundsätzlich alle Wahlberechtigten übernehmen. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 16 Jahre alt sein.
"Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind unverzichtbar für eine demokratische Wahl. Ohne sie könnten keine Wahlen durchgeführt werden. Es ist also nicht nur ein Dienst an der Demokratie, sondern auch an der Gesellschaft“, sagt der Wahlleiter des Oberbergischen Kreises, Landrat Jochen Hagt. „Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig ist, unterstützt damit freie und demokratische Wahlen und das ist ein hohes Gut, für das sich jeder engagieren sollte."

Die Ehrenamtlichen teilen sich den Dienst am Wahltag auf, so dass sie jeweils nur wenige Stunden tätig sind. Zwischen 07:00 Uhr und 7:30 Uhr wird der Wahlraum eingerichtet. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird in Schichten mit mindestens jeweils drei Personen gearbeitet.
Während der Wahlzeit sorgen die Helferinnen und Helfer dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sie prüfen die Wahlberechtigen, händigen die Stimmzettel aus und beaufsichtigen die Wahlkabinen und die Wahlurne mit den ausgefüllten Stimmzetteln.
Gegen 18:00 Uhr schließt das Wahllokal. Damit beginnt der spannendste Teil der Aufgabe:
Das gesamte Team kommt zusammen, zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände hingegen treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages in den Briefwahllokalen und bereiten bis 18:00 Uhr die Auszählung der Stimmen vor. Im Anschluss beginnen sie mit dem Auszählen und dem Feststellen des Wahlergebnisses. Bis spätestens 20:00 Uhr sind in der Regel alle Aufgaben erledigt.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden durch kurze Schulungen und Informationsmaterial auf ihre Aufgabe vorbereitet. Zusätzlich stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden den Wahlvorständen am Wahltag bei Fragen telefonisch bereit.
Für die Tätigkeit erhalten die Mitglieder in den Wahlvorständen ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Wer Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt hat und die Chance zu einem „Blick hinter die Kulissen“ nutzen will, meldet sich beim örtlichen Wahlamt seiner Stadt oder Gemeinde.
Weitere Informationen auf www.obk.de/kommunalwahl.
Letzte Änderung: 23. Juli 2025