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13.05.2026: Oberbergischer Kreis einigt sich mit Krankenkassen auf neue Rettungsdienstgebühren
Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin vermieden werden.
Oberbergischer Kreis. Nach intensiven Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen hat der Oberbergische Kreis eine Verständigung über die zukünftigen Rettungsdienstgebühren erzielt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse der politischen Gremien soll eine neue Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, weiterhin eine unmittelbare Abrechnung der Einsätze mit den Krankenkassen sicherzustellen und damit Gebührenbescheide gegenüber Patientinnen und Patienten zu vermeiden.
Landrat Klaus Grootens begrüßt die erzielte Einigung ausdrücklich: „Es ist uns gelungen, eine Lösung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Damit stellen wir sicher, dass Bürgerinnen und Bürger nach einem Rettungsdiensteinsatz nicht persönlich mit Kosten belastet werden. Gleichzeitig stabilisieren wir den Gebührenhaushalt und vermeiden voraussichtlich auch zusätzliche Belastungen für die Kommunen über die Kreisumlage.“
Ausgangspunkt der Verhandlungen waren unterschiedliche rechtliche Auffassungen zwischen Rettungsdienstträgern und Krankenkassen zur Abrechnung sogenannter „Fehleinsätze“. Die Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass ein Rettungsdiensteinsatz grundsätzlich mit einem Krankenhaustransport verbunden sein müsse. Der Oberbergische Kreis als Träger des Rettungsdienstes verweist hingegen auf die veränderten Anforderungen der modernen Notfallmedizin, in der eine zunehmende Zahl von Patientinnen und Patienten bereits vor Ort medizinisch versorgt wird.
Der Oberbergische Kreis betont zugleich die Notwendigkeit bundeseinheitlicher und rechtssicherer Rahmenbedingungen und sieht insbesondere den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, die Finanzierung notfallmedizinischer Leistungen eindeutig zu regeln. Darüber hinaus setzt der Kreis darauf, dass das Land Nordrhein-Westfalen die kommunalen Träger bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verlässlich unterstützt.
Der Kreistag hatte bereits am 12. Juni 2025 eine neue Gebührensatzung beschlossen. Da die Krankenkassen ihr Einvernehmen zunächst verweigerten, konnten seit dem 1. Juli 2025 keine Abrechnungen mehr erfolgen. Dies führte zu erheblichen Liquiditätsbelastungen im Gebührenhaushalt des Rettungsdienstes, die zwischenzeitlich durch Kassenkredite aufgefangen werden mussten.
In den vergangenen Monaten hatte die Kreisverwaltung gemeinsam mit externen Beratern und Juristen die Gebührenkalkulation umfassend überarbeitet und parallel intensive Gespräche mit den Kostenträgern sowie den beteiligten Akteuren auf Landesebene geführt. Der Kreistag hatte zudem im März 2026 einstimmig eine Resolution zur bundes- und landespolitischen Klärung der Situation verabschiedet.
Nach Abschluss der Gespräche liegt nun eine zwischen Kreisverwaltung und Krankenkassen abgestimmte Gebührenkalkulation vor. Die neuen Gebührensätze sollen für einen Zeitraum von drei Jahren gelten.
Landrat Grootens betont die Bedeutung der Einigung für die Zukunft des Rettungsdienstes: „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig gemeinsame Lösungen für eine verlässliche Notfallversorgung sind. Unser Ziel bleibt eine hochwertige medizinische Versorgung im Oberbergischen Kreis bei gleichzeitiger Vermeidung zusätzlicher finanzieller Belastungen für die Bevölkerung.“
Die neue Gebührensatzung wird zunächst im Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Gesundheit und Notfallvorsorge beraten. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 28. Mai 2026.
Letzte Änderung: 13. Mai 2026

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