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28.08.2026: Landrat Klaus Grootens setzt Zeichen für pflegefreundliche Arbeitsbedingungen in der Kreisverwaltung
Oberbergischer Kreis unterzeichnet Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“
Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung bekennt sich zu einer pflegefreundlichen Arbeitskultur und setzt ein Zeichen für die Unterstützung von Beschäftigten, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit Verantwortung für die Pflege von Angehörigen übernehmen. Landrat Klaus Grootens hat dazu die Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ des Landes Nordrhein-Westfalen unterschrieben.
Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Oft tritt Pflegebedürftigkeit in der Familie unerwartet ein und erfordert innerhalb kurzer Zeit weitreichende organisatorische Entscheidungen. Für die Betroffenen bedeutet dies häufig eine erhebliche zusätzliche Belastung.
Die Initiative zur Unterzeichnung der Charta wurde vom Pflegenetzwerk Oberberg e.V. (P.NetO) an den Oberbergischen Kreis herangetragen. Das Netzwerk setzt sich dafür ein, die regionale Pflegeinfrastruktur zu stärken.
Für den Oberbergischen Kreis als Arbeitgeber steht die Unterstützung der eigenen Beschäftigten im Mittelpunkt. Durch eine pflegefreundliche Arbeitskultur, transparente Informationen und geeignete Unterstützungsangebote soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert werden, Beruf und familiäre Pflegeverantwortung möglichst gut miteinander zu vereinbaren.
Landrat Klaus Grootens betont: „Pflegebedürftigkeit in der Familie tritt häufig unerwartet ein. Für die Betroffenen bedeutet das oft, innerhalb kürzester Zeit Beruf, Familie und Pflege organisieren zu müssen. Als Arbeitgeber möchten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser herausfordernden Situation bestmöglich unterstützen. Mit der Unterzeichnung der Charta bekennen wir uns zu einer pflegefreundlichen Arbeitskultur und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte auch in schwierigen familiären Lebensphasen im Berufsleben bleiben können. Gleichzeitig setzen wir damit ein wichtiges gesellschaftliches Signal für mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung gegenüber pflegenden Angehörigen.“
Mit der Unterzeichnung möchte der Oberbergische Kreis nicht nur die eigenen Mitarbeitenden stärken, sondern auch die Bedeutung des Themas für die gesamte Region hervorheben. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Unterstützung pflegender Angehöriger zunehmend an Bedeutung. Arbeitgeber können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, damit Pflegeverantwortung und Berufstätigkeit miteinander vereinbar bleiben.
Die Charta ist Bestandteil des Landesprogramms „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ des Ministeriums Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist es, Arbeitgeber dabei zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nachhaltig zu fördern und Beschäftigten mit Pflegeverantwortung konkrete Hilfestellungen anzubieten.
Letzte Änderung: 28. August 2026

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