22.07.2026: Oberbergischer Kreis setzt Ausreise einer radikalisierten Person durch

Ausländerbehörde vollzieht Abschiebung eines straffällig gewordenen kroatischen Staatsangehörigen.

Oberbergischer Kreis. Die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises hat am 13. Juli 2026 in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und Ministerien die Abschiebung eines radikalisierten und straffällig gewordenen 18-jährigen kroatischen Staatsangehörigen vollzogen.

Der Betroffene verbüßte zuletzt unter anderem wegen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal. Während der Haft verdichteten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Hinweise auf eine zunehmende Radikalisierung im Bereich des Salafismus und Dschihadismus, nachdem er zuvor zum Islam konvertiert war. Die Entwicklungen in diesem Fall führten dazu, dass sich mehrere Sicherheitsbehörden intensiv mit dem Fall befassten.

Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse stellte der Oberbergische Kreis den Verlust des Freizügigkeitsrechts nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen fest. Dadurch wurde der Betroffene ausreisepflichtig. Um sicherzustellen, dass die Abschiebung unmittelbar im Anschluss an die Strafhaft vollzogen werden konnte, ordnete das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Ausländerbehörde Abschiebungshaft an. Die Abschiebung nach Kroatien wurde am 13. Juli 2026 erfolgreich durchgeführt.

„Eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung bestand glücklicherweise noch nicht. Gleichwohl hat dieses Verfahren erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen gebunden“, sagt Landrat Klaus Grootens. „Umso wichtiger ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beteiligten Sicherheitsbehörden. Sie trägt maßgeblich dazu bei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen.“



Letzte Änderung: 22. Juli 2026