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31.07.2026: Amerikanische Faulbrut
Ein neuer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem weiteren Bienenstand.
Oberbergischer Kreis. Am 10.06.2026 wurde in einem Bienenbestand in Hückeswagen der Ausbruch der „Amerikanische Faulbrut“ amtlich festgestellt. Bei den darauffolgenden Umgebungsuntersuchungen stellte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weitere Ausbrüche fest. Daraufhin wurde der schon bestehende Sperrbezirk erweitert. Er umfasst nun auch Gebiete von Radevormwald und reicht bis an die Grenzen zum Märkischen Kreis und des Ennepe-Ruhr-Kreises. Eine weitere Allgemeinverfügung zu dem Geschehen ist in Kraft getreten und unter folgendem Link einsehbar: www.obk.de/faulbrut. Ebenfalls ist hier ein Meldebogen für Imker hinterlegt.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit („Paenibacillus larvae“), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.
Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.
Halter von Bienen im Sperrbezirk müssen nunmehr verschiedene Regelungen beachten:
- Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu melden.
- Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
- Alle Bienenstände im Sperrbezirk sowie Kontaktbienenstände werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises unter folgender Telefonnummer: 02261 88-3903.
Letzte Änderung: 31. Juli 2026

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