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19.08.2026: Bürgerbefragung zum Thema Windenergie in Bergneustadt wird geprüft
Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises und der Stadt Bergneustadt

Oberbergischer Kreis. In Bergneustadt sind im Rahmen des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans“, mehrere Bereiche für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen worden. Dies wurde durch den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beschlossen. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb dieser Bereiche Windenergieanlagen zu errichten, sofern die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben einer ausgewiesenen Fläche in der Sülemicke, zwischen den Ortsteilen Wiedenest – Pernze – Belmicke – Attenbach – Wörde, wurden drei Flächen rund um den Beulberg ausgewiesen. Ein Teil dieser Flächen auf dem Beulberg befindet sich in Privateigentum, auf die die Stadt Bergneustadt und der Oberbergische Kreis keinen unmittelbaren Einfluss haben. Gleichzeitig befinden sich Grundstücke, die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich sein können, im Eigentum des Oberbergischen Kreises. Für diese Flächen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie künftig für die Nutzung von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden könnten.
Die Stadt Bergneustadt könnte zudem durch Initiierung eines Planungsverfahrens die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage schaffen.
Vor diesem Hintergrund prüfen der Oberbergische Kreis und die Stadt Bergneustadt derzeit, ob eine informelle Bürgerbefragung zum Thema Windenergie in Bergneustadt durchgeführt werden kann. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen. Die zuständigen politischen Gremien von Kreis und Stadt werden sich im September mit der Thematik befassen und über das weitere Vorgehen beraten.
Weitere Informationen werden im Zusammenhang mit den politischen Beratungen mitgeteilt.
Letzte Änderung: 19. August 2026

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