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Gesundheitsfachberufe
Prüfungswesen/Erlaubniserteilung in einem nichtakademischen Heilberuf
Wer im Oberbergischen Kreis erfolgreich in einem nichtakademischen Heilberuf die Ausbildung bzw. Fachweiterbildung durchlaufen hat und die entsprechende Berufsbezeichnung führen möchte, muss vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes eine Prüfung ablegen. Das Gesundheitsamt des Kreises ist für alle im Kreisgebiet ansässigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe zuständig.
Vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes können Prüfungen für folgende nichtakademische Heilberufe bzw. Fachweiterbildungen abgelegt werden:
- Gesundheits-/ und Krankenpfleger/in
- Gesundheits-/ und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
- Physiotherapeut/in
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnische/r Assistentin/Assistent
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für psychiatrische Pflege
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung stellt das Gesundheitsamt die Zeugnisse und auf Antrag die Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in Form einer Urkunde aus.
Ansprechpartner
Herr Michael Heimann
Telefon: 02261 88-5355
Telefax: 02261 88-972-5355
E-Mail: michael.heimann@obk.de
Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
Informationen zur Ausbildung erhalten Sie unter:
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnischer Assistent/-in
- Physiotherapeut/Physiotherapeutin
- Rettungssanitäter/in
Letzte Änderung: 3. Mai 2017