Migranten und ausländische Bildungsabschlüsse

 

Migranten und ausländische Bildungsabschlüsse

Migranten und andere Personen, die im Ausland einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben und hier tätig werden möchten, sollten zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellen lassen.

Ein in einem EU- oder Drittstaat abgeschlossener Gesundheitsfachberuf kann im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit einem, in Deutschland bestehenden, nichtakademischem Heilberuf (Link) überprüft und durch das Gesundheitsamt des Wohnortes anerkannt werden:

Voraussetzung ist, dass zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einem hiesigen, nichtakademischen Heilberuf festgestellt wird.

Diese Prüfung erfolgt durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe.

Nachdem die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung festgestellt wurde, muss beim Gesundheitsamt eine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung beantragt werden. Das Gesundheitsamt überprüft die persönlichen Voraussetzungen (Kenntnisse der deutschen Sprache, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis) für die Erteilung der Berufserlaubnis.

Wenn Sie in einem akademischen Gesundheitsberuf (Link)tätig werden wollen, wenden Sie sich an die Bezirksregierung in Köln.


Ansprechpartner

Herr Michael Heimann
Telefon: 02261 88-5355
Telefax: 02261 88-972-5355
E-Mail: michael.heimann@obk.de

 



Letzte Änderung: 20. März 2023