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Hebammen und Entbindungspfleger
Fortbildung von Hebammen und Entbindungspflegern
§ 7 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW) verpflichtet die Hebammen und Entbindungspfleger dazu, sich durch Fortbildungen in allen berufsrelevanten Feldern auf dem neuesten Stand und in Übung zu halten.
In einem Zeitraum von 3 Jahren müssen sie 60 Fortbildungsstunden absolvieren.
Die Hebammenberufsordnung betrifft alle Hebammen und Entbindungspfleger mit Berufszulassung. Es ist also unerheblich, ob Sie angestellt oder freiberuflich arbeiten. Sie unterliegen der Berufsordnung auch dann, wenn sie vorübergehend nicht aktiv sind, durch Krankheit ausfallen oder sich in Elternzeit befinden.
Seit Juni 2002 müssen Hebammen und Entbindungspfleger ihre Fortbildungsnachweise unaufgefordert dem zuständigen Gesundheitsamt im Dreijahresrhythmus vorlegen.
Das bedeutet bis zum:
31.05.2020,
31.05.2023,
31.05.2026, …
Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes richtet sich bei freiberuflich Tätigen nach dem Wohnsitz und bei angestellt Tätigen nach dem Ort der Beschäftigung.
Ansprechpartner
Herr Michael Heimann
Telefon: 02261 88-5355
Telefax: 02261 88-972-5355
E-Mail: michael.heimann@obk.de
Anerkennung von Fortbildungen für Hebammen und Entbindungspfleger
Fortbildungen für Hebammen und Entbindungspfleger, die im Oberbergischen Kreis durch ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung angeboten werden, werden vom Gesundheitsamt überprüft und anerkannt.
Ansprechpartner
Herr Dr. Friedhelm Ortlieb
Telefon 02261 88-5310
Telefax 02261 88-972-5310
E-Mail: friedhelm.ortlieb@obk.de
Letzte Änderung: 11. März 2019