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Überwachung und Erfassung nichtakademischer Heilberufe
Überwachung und Erfassung nichtakademischer Heilberufe
Wer einen nichtakademischen Heilberuf im Oberbergischen Kreis selbstständig ausüben oder Angehörige dieses Berufs beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Das Gesundheitsamt überwacht die Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufs und zur Führung von Berufsbezeichnungen.
So soll zum Schutz aller Patienten sichergestellt werden, dass nur solche Personen Heilberufe ausüben, die dazu berechtigt sind und eine anerkannte Ausbildung haben. Außerdem soll sich der Patient darauf verlassen können, dass eine "medizinische" Berufsbezeichnung nur derjenige führt, der im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist.
Ansprechpartner
Herr Michael Heimann
Telefon: 02261 88-5355
Telefax: 02261 88-972-5355
E-Mail: michael.heimann@obk.de
Letzte Änderung: 3. Mai 2017