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Atteste, Untersuchungen und Bescheinigungen
Der zahnärztliche Dienst erstellt als Teil der unteren Gesundheitsbehörde im Rahmen von Verwaltungsverfahren Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen sowie amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse. Auftraggeber sind in der Regel Behörden der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. Beihilfestellen, Jugendämter und Sozialämter. Das auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst und die Verwaltung erstellte amtszahnärztliche Gutachten dient den Auftraggebern als sachverständige Expertise bei der Beurteilung eines Sachverhaltes.
Letzte Änderung: 16. August 2017