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Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindergärten
Die Früherkennung von Karies, Zahnfehlstellungen und Fehlentwicklungen des Gebisses ist wichtig für die Gesundheit.
Der Zahnärztliche Dienst führt daher in allen Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen des Oberbergischen Kreises einmal jährlich Vorsorgeuntersuchungen durch.
Entsprechend §54 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW sind Schüler und Schülerinnen verpflichtet, sich im Rahmen der schulzahnärztlichen Reihenuntersuchung untersuchen zu lassen. Die Teilnahme an der zahnärztlichen Untersuchung in Kindertagesstätten ist hingegen freiwillig, weshalb vorab ein schriftliches Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt wird.
Werden behandlungsbedürftige Befunde oder Auffälligkeiten festgestellt, erhalten die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder eine Mitteilung, um eine weitergehende Untersuchung, Beratung oder Behandlung in einer Zahnarztpraxis, bzw. kieferorthopädischen Praxis eigener Wahl zu veranlassen.
Bei schwerwiegenden behandlungsbedürftigen Befunden oder fehlender Behandlung der behandlungsbedürftigen Zähne greift ein mehrstufiges Eskalationssystem, um Erziehungsberechtigte in ihrer Fürsorgepflicht zu unterstützen und Kindeswohlgefährdungen zu erkennen.
Letzte Änderung: 16. Dezember 2025

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