Tagespflege

Logo Senioren- und PflegeberatungPflege in einer Tagespflegeeinrichtung

Wenn die ambulante Pflege einer pflegebedürftigen Person in ihrer häuslichen Umgebung im Tagesverlauf zeitweise (z.B. wegen Berufstätigkeit der Pflegeperson) nicht sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit auf Unterbringung in einer Tagespflegeeinrichtung.

Bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen erhält die pflegebedürftige Person dann die für sie erforderlichen und angemessenen Pflegeleistungen im Rahmen der "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen" vom Amt für Soziale Angelegenheiten des Kreises.

Die Leistung ist schriftlich oder persönlich beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde des oder der Pflegebedürftigen zu beantragen. Dort steht auch ein Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Bei Antragstellung sind Nachweise zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der pflegebedürftigen Person sowie der Pflegebescheid der Pflegekasse vorzulegen.

Eine Übersicht mit Tagespflegeeinrichtungen im Oberbergischen Kreis finden Sie nachstehend, alphabetisch nach den Städten und Gemeinden im Kreis aufgeführt.

 



Letzte Änderung: 31. Oktober 2023