Kinderrechte - Wir sind unschlagbar

Was sind die Kinderrechte?

Vor über dreißig Jahren haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf über 50 Artikel geeinigt, die das Leben aller Kinder dieser Welt schützen und positiv beeinflussen sollen. Auch wenn Kinder unter die geltenden Menschenrechte fallen, sind sie besonders schützenswert. Das liegt daran, dass sie ihre natürlichen Rechte zum Teil gar nicht alleine durchsetzen können. 

Die Bundesrepublik Deutschland war im Januar 1990 eines der ersten Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben. Leider sind die Kinderrechte auch heute noch nicht allen in Deutschland lebenden Menschen bekannt!

Warum veröffentlichen wir gerade jetzt die Kinderrechte?

Es ist uns wichtig, dass alle Oberberger und Oberbergerinnen erfahren: Der Schutz unser jungen Mitbürger ist unser aller Aufgabe. Nicht nur die der Eltern, Erziehenden oder Lehrkräfte. Wir alle haben ein Interesse an einem gesunden und glücklichen Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen. Aber dafür müssen wir auch wissen, welche besonderen Rechte Kinder haben.

In den kommenden Monaten erläutern wir die zehn wichtigsten Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention.

Gerne können sich Interessierte auch selber in die Themen einlesen. Hier finden Sie Links und Texte zu den Themen. Des Weiteren veröffentlichen wir passende Veranstaltungstipps für Kinder, Eltern oder Interessierte.

Das Recht auf Hilfe der Kinder mit Behinderung und kranker Kinder

Im Dezember nehmen wir den Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention in den Fokus, das Recht auf Hilfe der Kinder mit Behinderung und kranker Kinder.

Jedes Kind hat das Recht auf ein erfülltes menschenwürdiges Leben und soll die Möglichkeit haben, egal ob mit oder ohne Behinderung, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Kinder mit Behinderungen benötigen besondere Unterstützung, um unbeschwert aufwachsen zu können und zwar in allen Lebenslagen.  Hierzu hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Inklusion ist uns allen wichtig und die Hilfsmöglichkeiten werden stetig ausgebaut.

Ob Kita, Schule oder Freizeitbereich, im OBK gibt es für Eltern und Betroffene verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote, je nach Art der Behinderung.

Sollte die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund einer seelischen Behinderung gefährdet oder eingeschränkt sein (§35a SGB VIII), hilft Ihnen das Kreisjugendamt gerne weiter. Von seelischer Behinderung spricht man bei psychiatrischen Diagnosen, wie ADHS, Autismus, Lese-Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, etc., welche die Betroffenen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie Schule, Freizeit und Beziehungspflege einschränken.

Beim Jugendamt können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ stellen (für z. B. Schulbegleitung, Autismustherapie, etc.). Jugendliche ab 15 Jahren können diese Hilfe selbständig beantragen.

Weitere Auskünfte zu den Voraussetzungen (notwendige Unterlagen wie Diagnostik, Schulberichte, etc.) erhalten Sie beim Kreisjugendamt.

Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen können sich an das Sozialamt des Oberbergischen Kreises wenden. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Für Inklusionshelfer für Kinder im Kindergartenalter ist das Landesjugendamt zuständig (LVR). Hier im Oberbergischen Kreis finden Sie Beratung und Unterstützung zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung bei der „Beratung vor Ort“ des LVR.

Für alle steht das Beratungsangebot der EUTB zur Verfügung. Hier können sich Betroffene und Familien zu folgenden Themen beraten lassen: Rehabilitation und Teilhabe, Orientierung im Behördendschungel, psychische Beeinträchtigungen, körperliche Beeinträchtigungen, chronische Erkrankungen, Kinder und Jugendliche, Entlastungsmöglichkeiten für Familien und vieles mehr.

Und wenn Sie oder Ihr Kind außerschulische Angebote suchen, können Sie sich an ServIn wenden.

LVR Video zu den Kinderrechten

 

Weitere Informationen rund ums Thema finden Sie hier:

 

Beratungsstellen

Suchen Sie Beratung zum Thema Erziehung, dann stöbern Sie gerne in den Angeboten Ihrer Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis:

 



Letzte Änderung: 27. November 2023