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Jugendhilfeplanung
Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und andere Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer.
- Jugendhilfeplanung ist eine wesentliche Pflichtaufgabe der politischen und administrativen Teile des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe (Jugendhilfeausschuss und Verwaltung) in ihrer Gesamtverantwortung für das jeweilige örtliche Jugendhilfesystem.
- Jugendhilfeplanung ist die in § 80 SGB VIII festgeschriebene Planungsverantwortung der Jugendämter.
- Jugendhilfeplanung entwickelt Strategien zur Lösung der komplexen Aufgabe der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten bzw. zu schaffen.
- Jugendhilfeplanung ist ein permanenter kommunikativer Prozess, an dem die Träger und Anbieter von Jugendhilfeleistungen zu beteiligen sind.
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Ansprechpartner/-innen:
Karin Kohl
Telefon 02261 88-5113
Fax 02261 88-972-5113
E-Mail karin.kohl@obk.de
Maike Klement
Telefon 02261 88-5262
Fax 02261 88-972-5262
E-Mail maike.klement@obk.de
Letzte Änderung: 10. Juli 2024