Trennungs- und Scheidungsberatung

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Nach § 17 SGB VIII soll Müttern und Vätern im Rahmen der Jugendhilfe Beratung in Fragen der Partnerschaft angeboten werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben.

Die Beratung soll helfen,

  1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
  2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
  3. im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

In einem Beratungsprozess kann es darum gehen, an den Ambivalenzen zu arbeiten und eine klare Haltung für den Erhalt der Beziehung oder aber auch für die Trennung zu erarbeiten.

Diese Aufgabe der Beratung hat das Kreisjugendamt an Beratungsstellen im Kreis übertragen.
Wenn Sie sich unsicher sind, es Ihnen schwer fällt, Absprachen zu Ihren Kindern zu treffen, Sie sich nicht über den Lebensmittelpunkt ihrer Kinder, über Besuchsregelungen oder zu anderen Fragen einigen können finden Sie dort Fachleute, mit denen Sie Ihre Fragen besprechen und Lösungen entwickeln können.
Die Beratungsgespräche erfolgen nach terminlicher Vereinbarung, auf Basis von Vertraulichkeit und Schweigepflicht und sind kostenfrei.

So erreichen Sie die Beratungsstellen:

Der Baumhof – Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Im Baumhof 5
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-5710 und 88-5711
Internet www.obk.de
E-Mail baumhof@obk.de

Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familie nund um Lebensfragen
Kirchenkreis An der Agger
Haus für Alle
Albert-Schweitzer-Weg 1
51545 Waldbröl
Telefon 02291 4068
Internet www.ekagger.de
E-Mail beratung.hausfueralle@ekagger.de

Psychologische Beratungsstelle Herbstmühle
Herbstmühle 3
51688 Wipperfürth
Telefon 02267 3034
Internet www.beratung-in-wipperfuerth.de
E-Mail herbstmuehle@beratung-in wipperfuerth.de

Neben dem Angebot der Beratungsstellen können Sie hierzu auch Unterstützung durch den für Sie zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes erhalten.

Gemäß § 18 SGB VIII haben Mütter und Väter Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter
Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.

Termine für die Beratung können Sie mit dem jeweils zuständigen Sozialarbeiter des Kreisjugendamtes vereinbaren. Wer Ihr Ansprechpartner ist erfahren Sie über das Sekretariat unter der Telefonnummer 02261/885198.
 



Letzte Änderung: 12. August 2022