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Weitere Hinweise der Zulassungsstelle
eVB-Code
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird Ihnen auf Anfrage von Ihrer Versicherung übermittelt. Das ist auch telefonisch möglich. Sie ist nur für einen Zulassungsvorgang verwendbar. Hinter diesem Code verbergen sich Ihre Daten als Versicherungsnehmer, die Fahrzeugart und die Zulassungsart (z.B. allgemeine Zulassung oder Kurzzeitkennzeichen).
Das bedeutet für Ihre eVB-Nummer:
- Wenn jemand anders Versicherungsnehmer ist, muss ein abweichender Halter zugelassen sein.
- Die Fahrzeugart (Pkw, Anhänger, Lkw …) muss korrekt hinterlegt sein oder „offen“ bleiben.
- Ebenso muss die von Ihnen gewünschte Zulassungsart eingetragen sein, z.B. Kurzzeitkennzeichen.
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Finanziertes Fahrzeug
- Bank oder Autohaus als Eigentümer
Bei einem finanzierten Fahrzeug ist eine Bank oder ein Autohaus Eigentümer des Fahrzeuges. Deshalb wird die ZB II dort aufbewahrt. Sie gilt als Eigentumsnachweis.
- Finanzierter Kauf – Zustellung der ZB II an das Straßenverkehrsamt
Bei einem finanzierten Kauf über ein Autohaus wird Ihre ZB II zusammen mit weiteren Unterlagen direkt an das Straßenverkehrsamt geschickt, damit Sie Ihr Fahrzeug zulassen können. Die Zustellung dauert meist 8 – 10 Tage.
- ZB II anfordern
Für verschiedene andere Vorgänge müssen Sie im Voraus die ZB II bei der Bank anfordern. Auch dann wird die ZB II an das Straßenverkehrsamt geschickt und dort für Sie sicher verwahrt. Die Zustellung dauert meist 8 – 10 Tage.
- Einverständniserklärung der Bank
Bei einigen Vorgängen (ohne ZB II) reicht ein Fax der Bank an das Straßenverkehrsamt mit einer Einverständniserklärung. Sie fordern die Erklärung für den gewünschten Vorgang bei der Bank an. Die Bank erklärt ihr Einverständnis ausdrücklich für diesen Vorgang.
- Ist meine ZB II angekommen?
Mit der Nummer der ZB II können Sie selbst unter www.obk.de/bankbriefauskunft nachsehen, ob Ihre ZB II bei uns eingegangen ist. Die Nummer finden Sie auf der ZB I unter Ziffer 16. Geben Sie die Nummer in das Suchfeld ein.
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Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler
Bei Zulassung auf Firmen, Vereine, Genossenschaften und Freiberufler ist der Ort der Niederlassung entscheidend für die Zulassung. Es sind folgende Unterlagen zusätzlich notwendig:
bei einer Einzelfirma
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- vollständiger Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
- aktuelle Anschrift: sofern kein Handelsregisterauszug vorhanden oder die Anschrift dort nicht ersichtlich ist, wird die Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift benötigt.
bei einer GbR*
- gültiger Personalausweis aller Gesellschafter in Kopie
- Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag, sofern dieser schriftlich gefasst wurde. Sollte der Gesellschaftervertrag mündlich (nicht in Schriftform) abgeschlossen sein, ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter auf dem Kopfbogen der Firma erforderlich, in der diese bestätigen, dass es keinen schriftlichen Gesellschaftervertrag gibt.
- Einverständniserklärung für die Kfz-Zulassung auf eine GbR
bei einer GmbH, UG, oHG, KG, AG, GmbH & Co. KG*
- gültiger Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person/en lt. Handelsregisterauszug
- vollständiger Handelsregisterauszug, ggf. auch Handelsregisterauszug des persönlich haftenden Gesellschafters
- Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift, sofern die Anschrift nicht im Handelsregisterauszug dokumentiert ist
bei einem eingetragenen Verein*
- gültiger Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person/en lt. Vereinsregisterauszug
- vollständiger Vereinsregisterauszug
- Brief- bzw. Kopfbogen des Vereines mit der aktuellen Vereinsanschrift
bei Freiberuflern
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Brief- bzw. Kopfbogen mit aktueller Firmenanschrift
bei einer eingetragenen Genossenschaft*
- gültiger Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person/en lt. Genossenschaftsregister
- vollständiges Genossenschaftsregister
- Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Anschrift der Genossenschaft,
- sofern gewerbepflichtig
- Brief- bzw. Kopfbogen, sofern nicht gewerbepflichtig
Namensänderung
- Bei Namensänderungen von Firmen, Vereinen, Genossenschaften, Körperschaften und Freiberuflern ist meistens eine Umschreibung erforderlich. (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb des Oberbergischen Kreises).
- Bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.
*Die Vollmacht zur Zulassung sowie das SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) und sind von mindestens einer unterschriftsberechtigten Person lt. Register/Gesellschaftervertrag zu unterschreiben, sofern keine Einzelvertretungsberechtigung geregelt ist.
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Minderjährige
Eine Zulassung auf Minderjährige ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Fall 1: Fahrerlaubnis liegt vor
Der / die Minderjährige ist im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug. Damit kann er die Haltereigenschaften erfüllen. In diesem Fall kommt der / die Minderjährige persönlich zusammen mit einem Elternteil zum Straßenverkehrsamt.
Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:
- Vorlage des Führerscheins
- schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
Fall 2: Schwerbehinderung
Der / die Minderjährige erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz. Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:
- Schwerbehindertenausweis
- schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
- bei nur ermäßigtem KfZ-Steuersatz SEPA-Lastschriftmandat
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Personalausweis
Der Personalausweis / das Ausweisdokument muss immer im Original vorgelegt werden.
Ein Reisepass wird ebenfalls akzeptiert.
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Schwerbehinderte
Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:
- der Schwerbehindertenausweis
- ggf. Betreuungsvollmacht / Urkunde und Ausweis des Betreuers / der Betreuerin
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SEPA-Lastschriftmandat
Die Kfz-Steuer wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Bitte füllen Sie dafür ein SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben es.
SEPA – abweichender Kontoinhaber
- Wenn eine andere Person als der Halter die Steuern zahlt, füllt diese Person den oberen Teil mit ihren Bankdaten aus und unterschreibt. Der Halter unterschreibt den unteren Teil mit der separaten Erklärung.
SEPA - zuständige Behörde
- Weitere Fragen zur Kfz-Steuer und zum SEPA-Lastschriftenverfahren beantwortet Ihnen die zuständige Zollbehörde.
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Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
Eine Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung erhalten Sie beim Zollamt.
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Zulassung durch Dritte
Sie füllen die Vollmacht und - wenn für den Vorgang erforderlich - das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus und unterschreiben beides. Diese Formulare geben Sie der beauftragten Person zusätzlich zu den anderen Unterlagen mit.
Als Dritte zählen auch Ehepartner, Geschäftsführer, Autohändler, Leasinggesellschaften sowie Verwandte und Bekannte.
Letzte Änderung: 24. November 2020