Beurkundungen

Beurkundung durch vom Gesetz ermächtigte Stellen

Was kann im Jugendamt beurkundet werden?

1. Vaterschaftsanerkennung

2. Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung

3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung

4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

5. Sorgeerklärung

6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung

7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung

8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB

9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung

 

 Die Beurkundung der Vaterschaft ist im Standesamt, beim Notar und beim Jugendamt möglich. Alle anderen Beurkundungen können auch beim Notar erfolgen. Sollte ein entsprechender zeitnaher Termin durch das hiesige Jugendamt nicht angeboten werden können, ist somit auch die Möglichkeit der entsprechenden Beurkundung bei jedem anderen Jugendamt, dem Standesamt oder Notar gegeben.

Die Beurkundung der aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.

 

Antragstellung zur Beurkundung Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge

Zur Beurkundung von Vaterschaft und/oder gemeinsame Sorge kann ein entsprechender Antrag online gestellt werden unter

https://www.sorgeerklaerung-online.de/

Hierbei kann auch ein Terminwunsch geäußert werden. Anschließend können Sie online selbst einen entsprechenden Termin unter der Online-Terminvereinbarung buchen.

Andernfalls erhalten Sie mit einer entsprechenden Bestätigungsmail einen entsprechenden Terminvorschlag durch das Jugendamt.

 

Terminvereinbarung für Beurkundungen

Zur Beurkundung ist vorab eine Terminabsprache erforderlich. Diese kann online oder telefonisch erfolgen.

Weiter zur Online-Terminvereinbarung

 

Telefonische Terminvereinbarung zur Beurkundung unter 02261/88-5103

 

Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

Unterhaltsurkunden können ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen werden.  Die erforderlichen Unterlagen werden bei der Online-Terminvereinbarung angefordert. 

 

Dolmetscher

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist für jede Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin erforderlich und jemand Ihrer Wahl mitzubringen. Diese/r hat sich ebenfalls auszuweisen.

Nicht als Dolmetscher fungieren können:

  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Eltern oder Kinder
  • Geschwister
  • Schwager oder Schwägerin
  • Schwiegereltern
  • der andere Elternteil

 

1. Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Duldung) der Mutter und des Vaters.
  • Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes. Beziehungsweise bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung den Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin.

 

2. Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindes

 

3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis, dass der Scheidungsantrag bereits vor der Geburt des Kindes anhängig war
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)

 

4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)

 

5. Sorgeerklärung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters (ersatzweise: beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung/en)

 

6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung

Das Jugendamt kann die Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde

 

7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung

Das Jugendamt kann die Änderung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)

 

8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil oder dessen Rechtsanwalt)

 

9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

 



Letzte Änderung: 15. Februar 2024