Wappen und Wappenzeichen

 
Wappen des Oberbergischen KreisesDas Wappen des Kreises zeigt unter dem goldenen Schildhaupt einen in drei Reihen in Rot und Silber geschachten Balken gespalten von Rot nach Silber.

Vorne eine silberne Burg mit einem hohen dreifenstrigen linken und einem niedrigeren zweifenstrigen rechten Zinnenturm, ein spitzgiebeliges Haus mit offen rotem Tor und schwarzem Giebelfenster flankierend.

Hinten ein zweigeschwänzter blau bekrönter, blau bezungter und blau bewehrter roter Löwe.

Die Bestandteile des Wappen erinnern an die ehemaligen Territorialherrschaften. Der geschachte Querbalken spricht für die Grafschaft Mark, die Türme für die Herrschaft Homburg und der Löwe für die Herrschaft Berg.
 
 

Das Wappenzeichen

Das Wappenzeichen des Oberbergischen Kreises

In den vergangenen Jahren ist wiederholt der Wunsch insbesondere von Verbänden, Vereinen und Firmen geäußert worden, das Kreiswappen verwenden oder abbilden zu dürfen, etwa als Kennzeichen der Zugehörigkeit zum Oberbergischen Kreis oder der Verbundenheit mit ihm oder als Herkunftszeichen für Handelsprodukte.

Bei dem Wappen des Oberbergischen Kreises handelt es sich um ein Symbol, das nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten ist. Daher ist dessen Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen einem eingeschränkten Nutzerkreis genehmigt worden. Um dem bestehenden Bedürfnis, die Verbundenheit mit dem Oberbergischen Kreis durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, aber dennoch entsprechen zu können, wurde ein Wappenzeichen entwickelt, dass die wesentlichen Elemente des Kreiswappens beinhaltet, sich von diesem aber optisch erkennbar absetzt.

Das Zeichen trägt den Namen „Wappenzeichen für den Oberbergischen Kreis" und ist zur Verwendung für jedermann in den verschiedenen zum download bereitstehenden Ausprägungen freigegeben.

Zu beachten ist allerdings, dass durch die Verwendung des Wappenzeichens das Ansehen des Oberbergischen Kreises nicht gefährdet oder geschädigt werden darf und der Anschein eines amtlichen Charakters vermieden werden muss. Zuwiderhandlungen hiergegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nähere Einzelheiten können Sie der "Satzung über die Verwendung des Wappens und des Wappenzeichens des Oberbergischen Kreises vom 14.03.2013" entnehmen.

 

Wappenzeichen blau/weiß

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Wappenzeichen schwarz/weiß

 

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Letzte Änderung: 19. Februar 2024