Sonderpädagogische Förderung

"Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigt, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte" (AO-SF §10, Abs. 1).

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernen nach den Ausbildungsordnungen der Schulform, an der sie unterrichtet werden, sowie den Vorgaben den die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (AO-SF) vorgeben. Diese Förderung kann an allgemeinen Schulen oder Förderschulen stattfinden und erfolgt im Gemeinsamen Lernen in Zusammenarbeit von Lehrkräften für Sonderpädagogik und Lehrkräften des allgemeinpädagogischen Lehramts.

Das Schulamt für den Oberbergischen Kreis als untere Schulaufsichtsbehörder begeitet die sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen ihrer Fachaufsicht für die Grund-, Haupt und Förederschulen. Es berät Lehrkräfte zur sonderpädagogischen Unterstützung und ist Kontaktpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger und Eltern bei Anliegen und Fragen. 
 

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Letzte Änderung: 06. Juni 2023