Örtliche Planung

Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte

  1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
  2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
  3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie ziel-gruppenspezifischen Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Ansprechpersonen:
Frau Natalie Pille
Telefon: 02261 88-5009
Fax:       02261 88-972-5009
E-Mail:   natalie.pille@obk.de

Frau Kirsten Fischer
Telefon: 02261 88-5006
Fax:       02261 88-972-5006
E-Mail:   kirsten.fischer@obk.de

 



Letzte Änderung: 11. April 2024