Landschaftsplan Nr. 9 "Wiehl"

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Wappen des Oberbergischen Kreises

Landschaftsplan Nr. 9 "Wiehl" des Oberbergischen Kreises
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung gemäß  §§ 27 Abs. 1 und 27 b Landschaftsgesetz NW

 

   

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 06.03.2008 gemäß § 16 Landschaftsgesetz NW die Aufstellung und in seiner Sitzung am 10.06.2009 die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Landschaftsplan Nr. 9 „Wiehl“ gemäß §§ 27 a und 27 b Landschaftsgesetz NW in den jeweils rechtskräftigen Fassungen beschlossen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Grundsätze sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sind.
Der Geltungsbereich des o. g. Landschaftsplans umfasst das Gebiet der Stadt Wiehl und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes; das bedeutet, dass alle Grundstücke in den Gemarkungen Wiehl, Drabenderhöhe und Weiershagen, die nicht dem Bauplanungsrecht (z. B. in einem Bebauungsplan liegen) zugeordnet sind, zum Geltungsbereich des Landschaftsplans gehören.

Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 9 „Wiehl“ kann in der Zeit

von Montag, 24.08.2009 bis einschließlich Freitag, 25.09.2009

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Amt für Kreis- und Regionalentwicklung, Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.O9 während der Öffnungszeiten montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.

Außerdem liegt eine Ausfertigung des Entwurfs zum Landschaftsplan Nr. 9 „Wiehl“ im Rathaus der Stadt Wiehl in 51674 Wiehl, Bahnhofstr. 1 in der Zeit von Montag, 24.08.2009 bis einschließlich Freitag, 25.09.2009 innerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich wird am Donnerstag, dem 03.09.2009 und Donnerstag, dem 17.09.2009 jeweils von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Rathaus der Stadt Wiehl, Altbau, Zimmer 34, in 51674 Wiehl, Bahnhofstr. 1 ein Mitarbeiter des Amtes für Kreis- und Regionalentwicklung des Oberbergischen Kreises für Fragen und Erläuterungen sowie zur Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.

Schließlich findet

am Mittwoch, 09.09.2009 um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in 51674 Wiehl, Bahnhofstr. 1

ein Erörterungstermin für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für diejenigen, die Grundstücke im Geltungsbereich des Landschaftsplanes besitzen, statt.

Der Text mit Erläuterungen (696 KB)PDF-Logound die Karte zum Entwurf (4 MB)PDF-Logodes Landschaftsplans Nr. 9 „Wiehl“ sind ab dem 22.08.2009 auch im Internet unter http://www.obk.de/cms200/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen  zu finden.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Kreis- und Regionalentwicklung – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach zu richten. Bei einer grundstücksbezogenen Eingabe wird um die genaue Bezeichnung des Grundstücks/der Grundstücke gebeten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Gummersbach, den 22.08.2009

Oberbergischer Kreis

gez.
Hagen Jobi
-Landrat-

 

Veröffentlichungsdatum: