30.06.2021: Geänderte Besuchsregeln für die Dienststellen des Oberbergischen Kreises

Ab 1. Juli 2021 keine Schnelltestpflicht mehr

Oberbergischer Kreis. Ab dem 1. Juli 2021 können Besucherinnen und Besucher wieder ohne Vorlage eines negativen Schnelltestes die Dienststellen des Oberbergischen Kreises betreten. Die sogenannten AHA-Regeln müssen von Besucherinnen und Besuchern und den Mitarbeitenden in den Dienststellen des Oberbergischen Kreises aber weiterhin eingehalten werden: mindestens 1,5 m Abstand voneinander wahren, Hände vor Betreten der Dienststelle desinfizieren und eine medizinische Maske  oder Atemschutzmaske (FFP-2 Maske ohne Ventil; FFP3-Maske ohne Ventil; OP-Maske) tragen. Zudem muss für einen Besuch weiterhin vorab ein Termin vereinbart werden.

Der Oberbergische Kreis hatte seit dem 22. April 2021 von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und eine Schnelltest-Pflicht für den Besuch seiner Dienststellen angeordnet.
Auf www.obk.de/besuchsregeln  informiert der Oberbergische Kreis über die coronabedingten Regelungen beim Besuch der Dienststellen.

 



Letzte Änderung: 30. Juni 2021