28.01.2022: Kontaktaufnahme mit laborbestätigten Fällen verzögert sich

Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen, kann sich die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt verzögern.

Oberbergischer Kreis. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises erfährt über die Labore von positiven PCR-Testergebnissen und nimmt in der Folge eigenständig Kontakt mit den Betroffenen auf! Die Kontaktaufnahme mit diesen laborbestätigten Fällen kann sich aktuell leider aufgrund der täglich massiv steigenden Zahl neuer Fälle um ein paar Tage verzögern. Auf www.obk.de/faq informiert der Oberbergische Kreis unter anderem zum Vorgehen bei positiven Corona-Tests und zum Thema Quarantäne – auch mit kurzen Erklärvideos.

„Sollten Sie sich als erkrankte Person gesundheitlich schlecht fühlen und bisher nicht kontaktiert worden sein, raten wir Ihnen, sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin zu melden. Außerhalb der Sprechstundenzeiten ist der Kassenärztliche Notdienst unter der 116 117 erreichbar. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die 112“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamts des Oberbergischen Kreises.

Um die Abläufe im Fallmanagement weiter zu beschleunigen wird bereits an einem kurzfristigen Ausbau der digitalen Strukturen gearbeitet. Wie bereits berichtet, ersetzt das Gesundheitsamt bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung (sofern möglich) aufwändige Anamnesegespräche bereits durch digitale Abfragen. „Wir haben hierdurch Ressourcen gewonnen, die wir in die Verarbeitung und Bewertung von Fällen stecken können. Unser ‚digitaler Kollege‘ hat sich gut etabliert und soll uns künftig im Fallmanagement noch stärker unterstützen“, kündigt Dr. Birgit Will, Leiterin des Lagezentrums des Oberbergischen Kreises an. Der Oberbergische Kreis berichtet, wenn die Änderungen vorgenommen worden sind.

Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW ersetzt die individuelle schriftliche Quarantäneanordnung!

Für positiv getestete Bürgerinnen und Bürger sowie deren Haushaltsangehörige ersetzt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW die individuelle schriftliche Quarantäneanordnung. Die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW kann zur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule etc. verwendet werden. Enge Kontaktpersonen, für die vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wurde, erhalten eine schriftliche Ordnungsverfügung als Nachweis.

Bei Testung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie das positive Laborergebnis online (Selbstauskunft Internetseite / App). Wichtig: Das Ergebnis ist nur für drei Wochen online abrufbar. Bei Testung in der Hausarztpraxis muss das Ergebnis individuell angefordert werden.

Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) stellt das Innenministerium auf der Infoseite ifsg-online.de bereit. Eine Beantragung kann über den Landschaftsverband Rheinland erfolgen. Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an Arbeitgeber, Schule, LVR etc. erfolgt in eigener Zuständigkeit und wird nicht durch das Gesundheitsamt übernommen.



Letzte Änderung: 28. Januar 2022