29.04.2022: Besuch in der Kreisverwaltung: Weiterhin mit Maske und Voranmeldung

Der Oberbergische Kreis passt seine Besuchsregeln an. Ab dem 02.05.2022 ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

Oberbergischer Kreis. Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. In einigen Bereichen muss zudem vorab ein Termin vereinbart werden. Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 (Telefonzentrale) oder die entsprechende Dienststelle telefonisch erreichbar.

Für Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung galt seit geraumer Zeit die 3G-Regelung. Besucherinnen müssen den 3G-Nachweis ab Montag (02.05.2022) nicht mehr erbringen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt bestehen (OP-, FFp2- oder FFp3-Maske ohne Ventil)!

Sofern Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske oder keine Atemschutzmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Auf www.obk.de/besuchsregeln erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen.



Letzte Änderung: 29. April 2022