09.02.2026: Finanzielle Unterstützung für oberbergische Dorfgemeinschaften

Kreis hat seine "Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer" aktualisiert

Oberbergischer Kreis. Ein neuer Grillplatz, eine Schaukel oder ein Insektenhotel: für Ideen und Projekte wie diese können Dorfgemeinschaften und eingetragene Dorfvereine finanzielle Unterstützung beim Oberbergischen Kreis beantragen. Hierzu wurde die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des ehrenamtlichen Engagements in den Dörfern des Oberbergischen Kreises aktualisiert.

Zuvor hatte der Kreistag des Oberbergischen Kreises im Kreishaushalt 2026 eine Summe in Höhe von 50.000 € für die Dorfentwicklung bereitgestellt. Politik und Verwaltung wollen so erneut das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den mehr als 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis wertschätzen.

„Ich freue mich, dass wir auch weiterhin die Dörfer im Oberbergischen Kreis über die Förderrichtlinie unterstützen. Es sind in erster Linie ehrenamtlich Engagierte, die viel Arbeit, Zeit und Kraft einsetzen, um unsere Dörfer zukunftsfähig zu gestalten“, sagt Landrat Klaus Grootens. "Ziel der Förderung ist es daher, unsere ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln."

Für den eigenständigen Bau von Palettenmöbeln hat die Dorfgemeinschaft Hülsenbusch (Gummersbach) im vergangenen Jahr Fördermittel erhalten. (Foto: DG Hülsenbusch)
Für den eigenständigen Bau von Palettenmöbeln hat die Dorfgemeinschaft Hülsenbusch (Gummersbach) im vergangenen Jahr Fördermittel erhalten. (Foto: DG Hülsenbusch)

„Die wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen stellen die Dörfer und ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Herausforderungen. Mit der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer unterstützt der Oberbergische Kreis die Lebensqualität im ländlichen Raum, für jung wie für alt“, sagt Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises. 

Kostenlose Online-Infoveranstaltung zur Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer

Die Anträge auf eine mögliche Förderung müssen bis zum 31.03.2026 schriftlich beim Dorfservice Oberberg eingehen. Alle bewilligten Vorhaben erhalten eine Förderung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Weitere 5% werden vom Oberbergischen Kreis als Engagementpauschale anerkannt, um den ehrenamtlichen Arbeitsaufwand zu unterstützen, mit dem die Dorfgemeinschaften ihre Projekte umsetzen.

Um eine möglichst hohe Anzahl an Projekten zu realisieren, werden bei einem geplanten Projekt förderfähige Gesamtausgaben von 500 Euro bis maximal 5.000 Euro berücksichtigt. Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis zum 15.11.2026 erfolgreich umgesetzt werden.

Am Donnerstag, 19. Februar 2026 wird um 18:30 Uhr über den Dorfservice Oberberg eine Online-Infoveranstaltung zur Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer stattfinden. Interessierte Dorfgemeinschaften und Dorfvereine können sich hierzu kostenlos bei Markus Klein per E-Mail an markus.klein@obk.de anmelden und die Zugangsdaten anfordern.
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ erhalten Interessierte auf www.obk.de/fod.



Letzte Änderung: 09. Februar 2026