23.06.2026: Sommerhitze: Kreis erinnert an Verbot zur Wasserentnahme aus Gewässern

Grundsätzlich erlaubt ist es, kleinere Mengen mit Eimer oder Gießkanne zu schöpfen

Oberbergischer Kreis. Mit der ersten Hitzewelle des oberbergischen Sommers erinnert der Kreis an seine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) im Kreisgebiet, die in der Zeit von Anfang April bis Ende Oktober gilt. 
Bei andauernden Temperaturen jenseits der 30 Grad - Marke steigt der Wasserverbrauch deutlich an: Pools werden gefüllt, Gärten werden gegossen und Rasenflächen gesprengt. Da ist es verlockend, einen Wasserschlauch mit Pumpe aus dem nahen Bach oder See zu verlegen.
Grundsätzlich sind ein paar Gießkannen voll Wasser für den privaten Bedarf nicht problematisch. Bei Trockenheit und Hitze führt jedoch die Vielzahl der Wasserentnahmen, zum Beispiel durch elektrische Pumpen dazu, dass Bäche, Flüsse und natürliche Seen zusätzlich geschwächt werden.

Aufgrund der anhaltenden Hitze führen auch die Bäche im Oberbergischen Kreis aktuell deutlich weniger Wasser. Auf Wasserentnahmen sollte hier verzichtet werden.(Foto: OBK)
Aufgrund der anhaltenden Hitze führen auch die Bäche im Oberbergischen Kreis aktuell deutlich weniger Wasser. Auf Wasserentnahmen sollte hier verzichtet werden.(Foto: OBK)

Das beeinflusst den Zustand der Gewässer und hat auch ansonsten Folgen für die Natur. "Das Defizit wirkt sich auch auf Pflanzen und Tiere aus. Gewässer sind nicht nur Lebensraum vieler gefährdeter Fisch- und Insektenarten. Sie sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tierarten", sagt der Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, Frank Herhaus.

In den Gewässern des Oberbergischen Kreises sind die Wasserstände auch trotz der Niederschläge im Winter bzw. Frühjahr aktuell sehr niedrig. "Dieser Zustand ist auch das Ergebnis des konstanten Wassermangels in den vergangenen Jahren", so Frank Herhaus weiter.

Aus diesem Grund hat das Umweltamt des Oberbergischen Kreises eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) im Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises erlassen, die auch im Jahr 2026, in der Zeit von April bis einschließlich Oktober, Gültigkeit besitzt.

Verboten sind damit jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs; ausgenommen sind Entnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper und Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh, im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW, sowie das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen, z. B. Eimer oder Gießkannen.

Wasserentnahmen im Rahmen von so genannten “Wasserrechtlichen Erlaubnissen“ im Zuständigkeitsbereich des Oberbergischen Kreises sind in dieser Zeit auf maximal 30 % der Wasserführung am Entnahmepunkt beschränkt.

Dass sich die Situation in absehbarer Zeit entspannt, kann Frank Herhaus nicht erkennen: "Selbst, wenn es kurzfristig Regen gibt, wird sich die Lage nicht so schnell verbessern. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Gewässer nicht noch zusätzlich belastet werden", begründet Frank Herhaus das Verbot.

Er appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass der sogenannte "Gemeingebrauch" der Flüsse und Bäche jetzt im Oberbergischen Kreis und in vielen anderen Regionen im Land eingeschränkt bzw. verboten ist.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter: www.obk.de/oeffbek nachgelesen werden.



Letzte Änderung: 23. Juni 2026