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Oberbergischer Kreis - Amt für Soziale Angelegenheiten
Psychosoziale Betreuung für Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld II
Angebot
Betreut werden Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II (ALG II), die beim Jobcenter als „zur Zeit nicht in Arbeit vermittelbar“ gelten.
Es handelt sich hierbei um Menschen, die so komplexe und multiple Problemlagen haben, dass sie ohne Hilfestellung nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen oder aus eigener Kraft einen Ausweg aus ihrer scheinbar hoffnungslosen Situation zu finden.
Die psychosozialen Betreuer/-innen begleiten diese Menschen in Form von aufsuchender Sozialarbeit in ihrem persönlichen Lebensumfeld. Gemeinsam mit den Betroffenen wird versucht, Problemlösungen und Lebensperspektiven zu erarbeiten und kleinschrittig umzusetzen. Hierbei wird oft eng mit anderen Fachdiensten und Einrichtungen zusammengearbeitet.
Ziel der Arbeit ist es, den Menschen soweit zu stabilisieren, dass er den Alltag wieder eigenständig bewältigen kann und die Aufnahme einer Arbeit möglich erscheint.
Die Aufnahme in psychosoziale Betreuung erfolgt nach vorheriger Anfrage durch die zuständigen Vermittler/-innen der Jobcenter. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass der Betroffene mit der Betreuung einverstanden ist, da seine Mitarbeit unabdingbar ist.
Die psychosoziale Betreuung ist kreisweit in Regionalteams tätig.
Adresse: | Oberbergischer Kreis Der Landrat Amt für Soziale Angelegenheiten Moltkestraße 42 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261 88-5035 |
Fax: | 02261 88-972-5035 |
E-Mail: | hza1@obk.de |
Internet: | www.obk.de |
Letzte Änderung: 2. Mai 2017