- Aktuelles
- Anliegen
- Schule und Bildung
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Betreuungsstelle
- Ferienspaß
-
Kreisjugendamt
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Allgemeiner sozialer Dienst
- Beistandschaft
- Elternportal
- Frühe Hilfen
- Jugendarbeit und Inklusion
- Jugendförderung / Jugendpflege
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Jugendzentren im Oberbergischen Kreis
- Pflegekinderdienst
- Stichworte A-Z
- Streetwork im Oberbergischen Kreis
- Tagesbetreuung für Kinder
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaft
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Der Baumhof - Beratungsstelle
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Die wesentlichen Inhalte können einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Heike Haude
Telefon 02261 88-5191
Fax 02261 88-972-5191
E-Mail heike.haude@obk.de
Letzte Änderung: 17. August 2022