Heilpraktiker

 

Heilpraktikererlaubnis

Wenn Sie Heilkunde ausüben wollen, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Der Erwerb der  „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ unterliegt bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die bundesweit durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind.

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises führt selbst keine Überprüfungen durch, sondern hat hierfür Vereinbarungen mit den Städten Köln und Düsseldorf abgeschlossen.

Die Prüfung zum Heilpraktiker sowie die eingeschränkten Prüfungen im Bereich der Psychotherapie werden vom Gesundheitsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Die Stadt Düsseldorf führt die eingeschränkten Prüfungen im Bereich der Physiotherapie durch.


Ansprechpartner
Herr Sven Woelki
Telefon: 02261 88-5311
Telefax: 02261 88-972-5311
E-Mail: sven.woelki@obk.de
 



Letzte Änderung: 26. Oktober 2020