Schuleingangsuntersuchung

Erläuterung:

Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Daher schreibt der Gesetzgeber in NRW im Schulgesetz und im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst die Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, vor (§§ 54 SchulG NRW und §12 ÖGDG NRW).
Die Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule gibt vor, dass die Schuleingangsuntersuchung dazu dient, die Gesundheit und den Entwicklungsstand der Kinder einzuschätzen (§1 Abs. 2 AO-GS). Sie wird nach einem einheitlichen Standard für NRW durchgeführt. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09. des folgenden Jahres 6 Jahre alt werden (§35 SchulG). Sie werden von ihren Eltern bei der Grundschule ihres Schulbezirks angemeldet. Den Anmeldezeittraum gibt der jeweilige Schulleiter rechtzeitig bekannt.
Auch Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen an der Regelschule angemeldet werden.
Liegen gesundheitliche Störungen vor oder werden diese von den Eltern, der Kita oder dem Schulleiter vermutet, so sollen diese bei der Schulanmeldung benannt werden.
Wir werden dann Ihren Termin zur Schuleingangsuntersuchung frühzeitig wählen, so dass wir für Sie und Ihr Kind ausreichend Zeit für die anstehenden Fragen haben, ggf. den Förderbedarf ermitteln und die daraus entstehende Empfehlungen an die Schule formulieren können.
Die Einladung zu der Schuleingangsuntersuchung erfolgt über die Grundschulen und wird im Gesundheitsamt, in der Schule oder in den Gemeinden durchgeführt.
Manchmal zeigen sich bei den Untersuchungen bisher nicht bekannte Befunde oder Beobachtungen.
Daher dient sie einer Förderempfehlung für das einzelne Kind im Hinblick auf die schulische Umwelt.

Weitere Informationen finden Sie:

 

Was soll ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zu der Einschulungsuntersuchung das Vorsorgeheft und den Impfausweis Ihres Kindes mit.
Mit dem Einladungsschreiben erhalten Sie einen Elternfragebogen Vorgeschichte Ihres Kindes und zu aktuellen gesundheitlichen Daten. Bitte bringen Sie diesen ausgefüllt mit. Sollten Sie ärztliche Befundberichte z.B. zu chronischen Erkrankungen Ihres Kindes oder zu derzeit laufenden Therapien haben, so bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
 

Untersuchungsablauf:

Die Einschulungsuntersuchung gliedert sich in 2 Teile.
Den ersten Teil übernimmt eine Arztassistentin. Sie macht mit Ihrem Kind einen Seh- und Hörtest und führt mit Ihrem Kind erste Tests durch.
Gleichzeitig erfolgt eine Erhebung der Impfdaten Ihres Kindes und der Ergebnisse aus den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (gelbes U-Heft).

Der 2. Teil wird von der Schulärztin übernommen. Dabei wird mit einem Untersuchungsverfahren, das speziell für die Einschulungsuntersuchungen entwickelt wurde, der Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes eingeschätzt.
Bei der ärztlichen Untersuchung liegt der Schwerpunkt auf die grob- und feinmotorische Entwicklung, der Sprache, der Wahrnehmung und auf den kognitiven Fähigkeiten.

Folgende Entwicklungsauffälligkeiten können Hinweise auf künftige schulische Leistungen sein und sollten näher untersucht und eventuell behandelt werden:

  • Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
  • Entwicklungsverzögerung des Lernens
  • Entwicklungsverzögerung der Fein- und Grobmotorik
  • Verhaltensauffälligkeiten (Motivation/Unruhe/Ängstlichkeit/Konzentration)

Sie als Eltern und die Schule erhalten ein Gutachten mit den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung. Bei auffälligen Befunden, die weiter ärztlich abgeklärt werden müssen, bieten wir Ihnen eine Beratung über mögliche Maßnahmen an.
Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen werden von der Gesundheitsberichterstattung ausgewertet und sind ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung gesundheitlicher Veränderungen und Trends in der Bevölkerung.

Ansprechpartner



Letzte Änderung: 24. Juli 2019