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Verkehrsregelung und -lenkung
Ein Zutritt zum Straßenverkehrsamt kann Ihnen nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden!
Ob eine persönliche Vorspache erforderlich ist, klären Sie bitte telefonisch. Gegegebenfalls erfolgt dann auch bereits die Terminfestlegung.
Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail vortragen. Man wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Verkehrsregelung und -lenkung ist telefonisch unter 02261 88-3638 und per E-Mail an amt36.verkehrssicherung@obk.de erreichbar.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Fragen rund um die Themen Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, Güterverkehr, Ausnahmegenehmigungen und gewerbliche Personenbeförderung.
Bitte wählen Sie unter den folgenden Anliegen:
- Anordnung von Fahrtenbüchern
- Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum)
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsverbot
- Ausnahmegenehmigung von Halteverboten
- Durchführung von Umzügen ( z.B. Sankt Martin)
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Fahrerbescheinigung
- gewerblicher Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen
- Großraum-/Schwertransporte und Ausnahmegenehmigungen
- Handwerkerparkausweis
- Transport gefährlicher Güter - Fahrwegbestimmung -
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Verkehrszeichen und Verkehrsregelungen
Letzte Änderung: 06. März 2024