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Amt 51 - Kreisjugendamt
Unsere Aufgaben
Das Kreisjugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhifegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.
Das Aufgabenspektrum reicht von "Frühen Hilfen", der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und -unterstützung bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche.
Bei allen Angeboten, Beratungen und Leistungen steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
- Frühe Hilfen
Für einen guten Start ins Familienleben informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Jugendhilfe.
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Bezirkssozialarbeit
- Vermittlung in familiären Konfliktsituationen
- Beratung bei Erziehungsfragen, Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Information zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- Kinderschutz
- Ambulante Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich als ambulante Hilfeform direkt an die Familie.
- Jugendgerichtshilfe
Das Kreisjugendamt übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und den Jugendlichen.
- Pflegekinderdienst
- Vermittlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Qualifizierung von Pflegeeltern
- Flyer des Pflegekinderdienstes
- Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz
Förderung von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
- Bezirkssozialarbeit
- Tagesbetreuung für Kinder
- Ausbau bedarfsorientierter Betreuungsangebote in Tagespflege und Tageseinrichtungen
- finanzielle Förderung von Trägern
- Fortbildung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beratung und Unterstützung von Trägern, Fachpersonal und Eltern in Kindergartenangelegenheiten
- Unterhaltsvorschuss
Gewährung von Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende
- Amtsvormundschaften
Führung von gesetzlichen und gerichtlich bestellten Vormundschaften für Minderjährige
- Beistandschaften
- Klärung in Vaterschaftsfragen
- Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger
- Beratung junger Erwachsener in Unterhaltsfragen
- Adoptionsvermittlungsstelle
Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von und bei Adoptionen
- Betreuungsstelle
Sozialberichtserstellung in Betreuungsverfahren für Volljährige
- Psychologische Beratungsstelle
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle
- Unterstützung von Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Klärung und Bewältigung von persönlichen und familienbezogenen Problemen
Unsere Ziele für Sie
- Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen
- Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbständig gehen können
- Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt
- die Umwelt familienfreundlich gestalten
Unsere Leistungen in Zahlen
Das Kreisjugendamt nimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für insgesamt ca. 155 000 Einwohner in neun Städten und Gemeinden wahr. Dies sind die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl.
Die Psychologische Beratungsstelle, die Betreuungsstelle und die Adoptionsvermittlungsstelle stehen darüber hinaus allen Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis zur Verfügung.
Einbindung in die Verwaltung
Das Kreisjugendamt (Amt 51) ist eines von drei Ämtern des Dezernates II. Diesem Dezernat sind außerdem das Amt für Soziale Angelegenheiten und das Gesundheitsamt zugeordnet.
Im Kreisjugendamt sind etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Themen Beratung, Förderung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene tätig.
Nähere Angaben
Amtsleitung
|
Stefanie Ridders |
Anschrift
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Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach
1. Obergeschoss, Zimmer OG-03
|
Kontaktaufnahme | während der Servicezeiten |
Telefon
|
02261 88-5198 Information
02261 88-5101 Amtsleitung
|
Fax
|
02261 88-972-5198 Information
02261 88-972-5100 Amtsleitung
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Letzte Änderung: 29. Oktober 2020