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Amt 50 - Amt für Soziale Angelegenheiten
Ämter der Kreisverwaltung
Amt für Soziale Angelegenheiten
Unsere Aufgaben
Der Oberbergische Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe, Träger der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Die sich daraus ergebenden Aufgaben werden im Amt für Soziale Angelegenheiten wahrgenommen. Über einige Leistungen entscheiden die Städte und Gemeinden, die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden vom Jobcenter Oberberg wahrgenommen. Dem Amt für Soziale Angelegenheiten obliegt insoweit die Fachaufsicht über die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung.
Der Schwerpunkt der im Amt für Soziale Angelegenheiten selbst wahrgenommenen Aufgaben liegt im Bereich von Pflege- und Behindertenangelegenheiten. Sobald aufgrund von Pflegebedürftigkeit Hilfe Anderer in Anspruch genommen werden muss und die eigenen Mittel sowie die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Leistungen nach dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gestellt werden. Die Leistungen können für ambulante und stationäre Pflege in Anspruch genommen werden.
Neben der Leistungsgewährung wird die örtliche Senioren- und Pflegeberatung koordiniert, die kreisweite Pflege- und Sozialplanung sowie die Aufsicht über die Pflege- und Behinderteneinrichtungen durchgeführt.
Daneben ist das Amt für Soziale Angelegenheiten auch zuständig für die Entscheidung über Anträge auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung, für begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, die Durchführung von Aufgaben im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz und für spezielle Leistungen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosengeld II-Empfängern.
Anliegen, in denen Sie fachkundige Beratung und Entscheidungen erhalten
- Behindertenfahrdienst
- Betreutes Wohnen
- Eingliederungshilfe für Behinderte
- Fürsorgestelle für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Grundsicherung - Fachaufsicht
- Grundsicherung - Widerspruchsverfahren
- Heimaufsicht - Betreiber einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung
- Heimaufsicht - Heimbewohner
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
- Kommunale Pflegeplanung
- Krankenhilfe für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
- Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mietpreisüberprüfung (nur öffentlich geförderten Wohnungsbau)
- Oberberg Pass
- Pflegeberatung
- Pflegekonferenz
- Schwerbehindertenausweise
- Sozialhilfe - Fachaufsicht
- Sozialhilfe - Widerspruchsangelegenheiten
- Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Wehrübende
- Vollstationäre Heimpflege auf Dauer
- Wohnberechtigungsschein - Allgemeine Informationen -
- Wohnberechtigungsscheine
Unsere Leistungen in Zahlen
Für fast 20 000 Menschen zahlen wir jeden Monat Leistungen zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes.
Bei ca. 24 000 schwerbehinderten Menschen im Oberbergischen Kreis (ca. 8,5 % der Bevölkerung) bearbeiten wir jeden Monat 600 Anträge.
Wir beraten durchschnittlich 200 Firmen bzw. schwerbehinderte Menschen im Jahr über die Ausgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes und fördern die Ausstattung mit
ca. 400.000 €. Wir setzen uns in 100 Kündigungsschutzverfahren für die Belange behinderter Arbeitnehmer ein.
Im Bereich der Hilfe zur Pflege betreuen wir rd. 1 200 Bezieher von Leistungen in vollstationären Einrichtungen und rd. 250 Bezieher von Leistungen in ambulanter Form.
Die Heimaufsicht überwacht rd. 80 Betreuungseinrichtungen.
Wir entscheiden über jährlich rd. 620 Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Frühförderung, integrative Kindergartenplätze, Einzelbegleitung in Regelkindergärten und Schulen, Hilfsmittel, Therapien, behindertengerechte Gestaltung von Wohnraum).
Im Bereich Sozialer Wohnungsbau stellen wir jährlich durchschnittlich 700 Wohnberechtigungsbescheinigungen, Freistellungen und Zinsbescheinigungen aus.
Unsere Ziele für Sie
- Zeitnahe Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Pflegebedürftigkeit und für Menschen mit Behinderung
- Schnelle und ortsnahe Beratung und Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kreisweite dezentrale Senioren- und Pflegeberatung
- Gewährleistung einer hohen Pflege- und Betreuungsqualität in den Betreuungseinrichtungen
- Zeitnahe Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung oder Änderung eines Schwerbehindertenausweises
- Vertretung der Interessen behinderter Arbeitnehmer im Arbeitsleben
Einbindung in die Verwaltung
Das Amt für Soziale Angelegenheiten (Amt 50) ist eines von vier Ämtern des Dezernates III. Diesem Dezernat sind außerdem das Amt für Schule und Bildung, das Jugendamt/Sportamt und das Gesundheitsamt zugeordnet. Dem Amt für Soziale Angelegenheiten gehören (Stand 01.10.2011) 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Im Jobcenter Oberberg sind 74 Kreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter tätig.
Nähere Angaben
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Amtsleitung
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![]() Joachim Steinhilb
Amtsleiter Amt für Soziale Angelegenheiten |
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Anschrift
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Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
3. Obergeschoss, Zimmer 3-05
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| Kontaktaufnahme | während der Servicezeiten |
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Telefon
|
02261 88-5001
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Fax
|
02261 88-5097
|
| amt50@obk.de | |
| Info-Flyer | |
| Internet | |
| Anliegen |
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| Organigramm |
Letzte Änderung: 17. Oktober 2012

































