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Jugendförderung
Das Kreisjugendamt unterstützt die Jugendarbeit im Oberbergischen Kreis, damit diese lebendig bleiben kann!
Daher gewährt das Kreisjugendamt auf Antrag Zuschüsse zu:
- Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und internationale Jugendbegegnungen im Inland
- Naherholungsmaßnahmen
- Bildungsveranstaltungen
- Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
Zuschussberechtigt sind:
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Kommunen als Maßnahmeträger
- gemeinnützige, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Bitte beachten:
Falls Sie nach einen Passwort gefragt wertden, können Sie das Dokument 'schreibgeschützt' öffnen.
Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und internationale Jugendbegegnungen im Inland
ab 01.01.2014 |
Richtlinien |
Antrag / Verwendungsnachweis |
Prüfbogen Jugendfreizeiten |
Teilnehmerliste |
Naherholungsmaßnahmen
ab 01.01.2014 |
Richtlinien |
Antrag / Verwendungsnachweis |
Prüfbogen Naherholungsmaßnahmen |
Teilnehmerliste |
Bildungsveranstaltungen
ab 01.01.2014 |
Richtlinien |
Antragsformular |
Programm |
Vordruck Kostenaufstellung |
Teilnehmerliste ![]() |
Prüfbogen |
Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
ab 01.01.2014 |
Richtlinien Material |
Antragsformular |
Je nach Art der Maßnahme sind Teilnehmerlisten, Programme und Kostenvoranschläge vorzulegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
June Büser
Telefon: 02261 88-5181
Fax: 02261 88-972-5181
E-Mail: june.bueser@obk.de
Letzte Änderung: 17. August 2022