Annonce publique
Date de publication: 2026-08-31
LA DÉCISION DANS LA PROCÉDURE D'AUTORISATION CONFORMÉMENT À LA LÉGISLATION SUR LA PROTECTION CONTRE LES NUISANCES SONORES CONCERNANT LA DEMANDE DE WESTFALENWIND PLANUNGS GMBH & CO. KG POUR LA CONSTRUCTION ET L'EXPLOITATION DE QUATRE ÉOLIENNES (MARIENHEIDE – FORÊT DE GERVERSHAGEN)
Das Unternehmen WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, hat mit ihrem Antrag vom 23.06.2025 eine Genehmigung gemäß §§ 4, 6 und 19 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs I zu vorstehend genannter Verordnung, für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen (WEA 1, WEA 2, WEA 3 und WEA 4) des Herstellers Enercon vom Typ E-175 EP5 mit einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 162 m und einer Nennleistung von 6.300 kW, auf den nachstehend genannten Standorten auf dem Gebiet der Gemeinde Marienheide beantragt.
Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. BImSchV
und Nr. 1.6.2 des Anhangs I der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist nach § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) NRW i.V.m. Teil A der Anlage zur ZustVU NRW der Oberbergische Kreis – Der Landrat als Untere Immissionsschutzbehörde.
Der Bescheid enthält folgenden verfügenden Teil:
Aufgrund von § 4 BImSchG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BImSchG wird der Firma
WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG
Vattmannstraße 6
33100 Paderborn
auf ihren Antrag vom 23.06.2025 und zuletzt ergänzt am 21.07.2026 die Genehmigung erteilt in Marienheide, Gemarkung Marienheide, Flur 105, Flurstück 69 (WEA 1), Flurstück 21 (WEA 2), Flurstück 18 (WEA 3) sowie 7 (WEA 4)
vier Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer installierten Leistung von 6.300 kW pro WEA, einer Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 250 m
(Ziffer 1.6.2 des Anhangs I der 4. BImSchV)
zu errichten und zu betreiben.
Die Gesamtanlage besteht zukünftig aus folgenden Einzelanlagen der 4. BImSchV:
- Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windenergieanlagen,
(Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV)
Die Genehmigung erstreckt sich auf vier Windenergieanlagen mit folgenden Daten:
Standorte der Windenergieanlagen:
|
WEA-Bezeichnung |
UTM WGS Zone 32 |
Geo (deg, min, sec)-WGS 84 |
||
|
Ost |
Nord |
Ost |
Nord |
|
|
WEA 1 |
400121 |
5660213 |
7°34’26,32‘‘ |
51°5’04,98‘‘ |
|
WEA 2 |
399740 |
5660392 |
7°34’6,56‘‘ |
51°5’10,53‘‘ |
|
WEA 3 |
399346 |
5660307 |
7°33’46,40‘‘ |
51°5’07,54‘‘ |
|
WEA 4 |
399355 |
5659915 |
7°33’47,26‘‘ |
51°4’54,86‘‘ |
Die Übereinstimmung der im Antrag angegebenen UTM 32 Koordinaten mit den jeweils zugehörigen Koordinaten in Grad, Minuten, Sekunden wurde nicht überprüft. Maßgeblich für die Zustimmung der Luftfahrtbehörden sind hierbei die WGS 84 Koordinatenangaben in Grad, Minuten, Sekunden.
Genehmigter Umfang der Anlagen und ihr Betrieb:
|
Anlage |
Typ / Leistung |
Modus |
Betriebszeit |
|
WEA 1 |
Enercon E-175 EP5 6.300 kW |
OM-YO-12-0 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
OM-0-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
||
|
WEA 2 |
OM-YO-12-0 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
|
OM-NR-05-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
||
|
WEA 3 |
OM-YO-12-0 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
|
OM-NR-04-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
||
|
WEA 4 |
OM-YO-12-0 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
|
OM-NR-07-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
sowie den für die Errichtung der Anlagen erforderlichen Kranaufstell-, Arbeits- und Lagerflächen.
Diese Genehmigung bezieht sich auf die Anlagengrundstücksparzellen sowie die in den Antragsunterlagen dargelegten Erschließungsmaßnahmen bis zum nächstgelegenen Hauptwirtschaftsweg (interne Zuwegung). Hierüber hinausgehende (externe) Erschließungsmaßnahmen (z.B. Straßen-/Wegebau), die weitere Netzanbindung und die Einspeisestelle in das Hochspannungsnetz werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein.
Der Bescheid ergeht unbeschadet weiterer behördlicher Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden und unbeschadet der Rechte Dritter.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht NRW mit Sitz in Münster erhoben werden.
- Hinweise gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, versehen ist. Der Genehmigungsbescheid samt Begründung liegt vom 02.09.2026 bis 17.09.2026 (jeweils einschließlich) bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach während der Dienstzeiten: montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 13:00 - 16:00 Uhr und donnerstags 13:00 - 17:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02261 88 6720).
Dieser Bekanntmachungstext sowie der Genehmigungsbescheid samt Begründung sind auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach einsehbar.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag
gez.
Rumpel