FAQ: Wir beantworten Ihre Fragen zur Zentralisierung

Um Missverständnissen betreffend der Kosten und Bedarfe der Zentralisierung entgegenzutreten, beantworten wir nachfolgend häufig gestellte Fragen - gegliedert nach Themenbereichen.

 

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Bedarf

 

  • Warum soll neu gebaut werden?
    Aktuell ist die Kreisverwaltung auf über 20 eigene und angemietete Gebäude in Gummersbach verteilt. Die zersplitterte Struktur führt zu hohen Miet- und Mietnebenkosten (ca. 1 Mio. Euro jährlich) und erhöhten Betriebskosten, insbesondere für Heizung, Wartung und IT-Anbindung. Zudem sind viele Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand, erfordern hohe Sanierungskosten und entsprechen nicht modernen Standards und Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt NRW) und die Rechnungsprüfung der Kreisverwaltung haben bereits 2010 und 2012 empfohlen, die Verwaltung zu zentralisieren, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern.
    Durch eine zentralisierte Verwaltung schaffen wir bessere Strukturen, um öffentliche Leistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen vor Ort effizient bereitzustellen. Die Kreisverwaltung soll durch eine Zentralisierung der vielen Dienststellen wirtschaftlicher, leistungsfähiger und bürgerfreundlicher werden.
     
  • Welche Probleme gibt es aktuell?
    • Hohe Miet- und Nebenkosten, steigende Energiekosten
    • Unwirtschaftliche Gebäude, darunter ehemalige Wohnhäuser mit ungeeigneter Raumaufteilung
    • Hohe Instandhaltungskosten durch veraltete Bausubstanz
    • Hoher Flächenverbrauch je Mitarbeiter
    • Lange Wege für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende, ineffiziente Arbeitsprozesse
    • Sicherheitsmängel (u. a. fehlender Schutz für Mitarbeitende, nicht barrierefrei)
    • Hohe IT- und Netzwerkkosten durch dezentrale Standorte
       
  • Welche Verbesserungen ergeben sich durch die Zentralisierung?
    • Reduzierung der Mietkosten (jährlich ca. 1 Mio.)
    • Senkung der Betriebskosten (z. B. Energieeinsparungen von ca. 100.000 Euro jährlich, Reinigungs- und Winterdienste, Postwege, IT-Betriebskosten und Sicherheitsdienste)
    • Einsparung von Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen für ungeeignete Altliegenschaften (auch nach Renovierung bleiben ehemalige Wohnhäuser für die Büronutzung ungeeignet)
    • Effizientere Arbeitsabläufe durch kurze Wege und bessere Zusammenarbeit
    • Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit durch zentrale Erreichbarkeit (z. B. zentrale Anlaufstelle für das Kreisjugendamt)
    • Moderne und sichere Arbeitsumgebung für Mitarbeitende
       
  • Ist die Zentralisierung auch rein objektiv notwendig? Wird sie auch durch Externe empfohlen?
    Ja, sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) als auch die Rechnungsprüfung haben der Kreisverwaltung bereits vor mehr als 10 Jahren die Zentralisierung empfohlen, um Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu verbessern. Auch in den letzten Prüfungen hat die Kreisverwaltung (zuletzt 2022) bestätigt bekommen, dass sie im Vergleich zu anderen Kreisen die höchste Bruttogrundfläche je Einwohner hat.
     
  • Wurde der tatsächliche Bedarf der Kreisverwaltung untersucht? Wer war an den Planungen beteiligt?
    Ja, der Bedarf wurde sowohl durch aufwändige interne Erhebungen als auch durch externe Sachverständige ermittelt. Der Kreistag hat auf dieser Basis beschlossen, zunächst nur einen ersten Bauabschnitt (ca. 60 % des Bedarfs) umzusetzen. Eine Umsetzung weiterer Bauabschnitte steht derzeit nicht in Rede. Die Planung basiert auf einer detaillierten Flächenanalyse.
     
  • Könnte der Platzbedarf durch Home-Office-Modelle oder Desksharing reduziert werden?

    Die Möglichkeit von Homeoffice und flexibler Arbeit ist bei der Kreisverwaltung weit verbreitet. Im Zuge zunehmender Digitalisierung werden Serviceleistungen der Verwaltung auch zunehmend online angeboten. Dennoch ist auch eine Präsenz von Beschäftigten vor Ort dauerhaft unerlässlich. Auch zukünftig wird die Kreisverwaltung physisch vor Ort für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Je nach Aufgabengebiet ist auch die Arbeitsorganisation optimaler vor Ort möglich, z.B. bei Teamaufgaben oder spontanen Besprechungen. Darüber hinaus werden Homeoffice-Modelle als Angebot an die Beschäftigten verstanden, niemand wird zur Arbeit von zu Hause verpflichtet.

    Bei der Planung der Zentralisierung sind die unterschiedlichen Arbeitsplatzmodelle berücksichtigt worden. Die Mehrzahl der geplanten Arbeitsplätze stehen für Desk-Sharing, also die Nutzung durch unterschiedliche Beschäftigte zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung. Umgekehrt steht zukünftig nicht mehr für jeden Mitarbeitenden sein eigener "persönlicher" Arbeitsplatz zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Teilzeitkräfte und hybride Arbeitsplätze mit Homeoffice-Anteil.

  • Warum soll das Notfallzentrum nach Gummersbach verlegt und nicht am bisherigen Standort in Kotthausen ausgebaut werden?
    Der in der ursprünglichen Planung angedachte Umzug des Notfallzentrums ist nicht Teil des ersten Bauabschnitts. Eine Umsetzung der weiteren Bauabschnitte steht aktuell nicht zur Rede. Über die Zukunft des Notfallzentrums ist folglich gesondert zu beraten.
     
  • Wurden alternative Lösungen geprüft, z. B. die Modernisierung bestehender Verwaltungsgebäude?
    Ja, mehrfach. Dabei wurde festgestellt, dass eine Modernisierung bestehender Gebäude unwirtschaftlich wäre. Viele Gebäude sind für Verwaltungszwecke schlicht nicht geeignet und würden hohe Sanierungskosten verursachen, ohne eine funktionale Verbesserung zu bringen. 
     
  • Warum werden Bestandsgebäude am Kreishaus nicht mehr ertüchtigt, sodass der Brandschutz wiederhergestellt ist? Warum neu bauen?
    Die alten Bestandsgebäude nördlich des Kreishauses wurden größtenteils bereits 2018 außer Betrieb genommen. Ursächlich waren die bestehenden baulichen Mängel an den Gebäuden, insbesondere der unzureichende bauliche Brandschutz. Die z.T. über 100 Jahre alten Gebäude entsprechen auch energetisch und funktional nicht den heutigen Anforderungen. Darüber hinaus bestehen auch strukturelle Defizite in den Gebäuden. Die Grundrisse sind mit sehr breiten Fluren und Treppenhäusern insgesamt unwirtschaftlich. Die Bürogrößen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und sind teilweise nicht barrierefrei. Nach ausführlicher Begutachtung und Prüfung wurde eine Sanierung der Altliegenschaften aufgrund der Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen.
     
  • Glaspalast vs. Standardbau – muss das so sein?
    Die Festsetzung von Standards hat entscheidende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes. Hierbei sind neben den Investitionskosten auch die laufenden Kosten für den Gebäudebetrieb zu berücksichtigen. So verbraucht ein Gebäude während seiner langjährigen Nutzungsphase ein Vielfaches der Ressourcen, welche für den Bau aufgewendet werden müssen. Bei jedem Bauvorhaben ist daher abzuwägen, welche Investition sich mittelfristig durch mögliche Einsparungen im Betrieb lohnt. Eine bessere Dämmung führt zu weniger Energieverbrauch, eine größere PV-Anlage zu mehr erzeugtem Strom. Durch mehr Tageslicht lässt sich künstliches Licht einsparen, durch Sonnenschutz im Sommer die Wärme draußen halten. Öffentliche Bauvorhaben stehen hier besonders im Fokus. Für die Zentralisierung war es von Beginn an Ziel, ein in allen Belangen nachhaltiges Gebäude zu planen. Um dem gerecht werden zu können, wurden die Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) herangezogen. Neben der möglichen Zertifizierung bestehen somit klare Verantwortlichkeiten für die Planenden und die Voraussetzungen, auch öffentliche Fördermittel für das Vorhaben einzuwerben.

    Neben energetischen Fragen hat auch die Definition von gestalterischen Ansprüchen Auswirkung auf das Projekt. Als wichtiger Bestandteil der nördlichen Innenstadtentwicklung wurde schon zu Beginn dem Wunsch der Stadt gefolgt und ein Architektenwettbewerb für das Vorhaben ausgelobt. Nach Auswahl des Wettbewerbssiegers durch das Preisgericht und einem Vergabeverfahren ist der Kreis als öffentlicher Auftraggeber insofern an den Entwurfsverfasser gebunden. Wichtigste Grundlage aller Entscheidungen bleiben aber die Beschlüsse des Kreistages zu dem Vorhaben.

  • Was ist mit Folgekosten durch Reinigung?
    Die Fassade ist mit öffenbaren Fensterflügeln ausgestattet, was eine leichte Reinigung von innen ermöglicht.
     
  • Es wird immer darüber gesprochen, dass die Schulen „verrotten“– warum investiert der Kreis nicht hier?
    Der Oberbergische Kreis ist Schulträger für die Berufskollegs und Förderschulen im Kreisgebiet. In die entsprechenden Gebäude hat der Kreis in den vergangenen Jahren  mehrere Millionen Euro investiert. Auch im laufenden Haushalt sind für weitere Maßnahmen hohe Investitionssummen eingeplant (z.B. Erweiterung Helen-Keller-Schule, Fassade BK Wipperfürth, Ingenieurbauwerke BK Dieringhausen, neue Sporthalle BK Waldbröl). Insgesamt befinden sich die Schulen des Oberbergischen Kreise in einem guten Zustand. Öffentliche Grund-, Haupt und Realschulen sowie Gymnasien gehören nicht zur Trägerschaft des Oberbergischen Kreises. Zuständig sind hier die Kommunen. Die kommunalen Träger im Oberbergischen Kreis halten ihre Schulen auf einem guten Niveau. 

  • Gibt es noch Bestandsgebäude, die alternativ ungenutzt werden könnten?
    Im Stadtgebiet Gummersbach stehen keine anderen geeigneten Immobilien zur Verfügung. Eine Verlagerung an einen anderen Standort würde die Vorteile der Zentralisierung unterlaufen. Die Vorhaltung von zwei Hauptstandorten der Verwaltung wäre auf Dauer unwirtschaftlicher.

  • Wo kommen die unterschiedlichen Zahlen her? 93 Mio. vs. 143 Mio. Euro?
    Im Wettbewerbsverfahren aus 2019 wurden alle damals ausgelagerten Standorte der Verwaltung, mit Ausnahme aller Ämter, die über „eigene“ Gebäude verfügen (wie das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitsamt, die VHS, das Notfallzentrum usw.), für die Zentralisierung berücksichtigt. Die Planer wurden entsprechend mit der Umsetzung eines Raumbedarfs von 9.200 m² (Programmfläche ohne Nebenflächen) beauftragt. Als Reaktion auf die rasante Steigerung der allgemeinen Baukosten, seit 2019 über 50%, vor allem verursacht durch die Energie- und Lieferkettenkrise, wurde im Jahr 2024 vom Kreistag der Beschluss gefasst, das Vorhaben in 3 Bauabschnitte aufzuteilen und zunächst nur den 1. Bauabschnitt mit den wesentlichsten Bedarfen umzusetzen. Insbesondere das Kreisjugendamt sollte dabei Berücksichtigung finden, weitere Nutzer wurden aufgrund der schlechten Bestandssituation und der inhaltlichen Zusammenarbeit eingeplant. Der nun zur Realisierung freigegebene 1. Bauabschnitt entspricht ca. 60% des Gesamtvorhabens. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 92,7 Mio €. Für das Gesamtvorhaben mit allen 3 Bauabschnitten belaufen sich die geschätzten Kosten auf 143 Mio €, der 2. und 3. Bauabschnitt stehen aber mittelfristig nicht zur Debatte.

 

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Umsetzung und Bauphasen

 

  • Warum wird von drei Bauabschnitten gesprochen und wieso wird nicht direkt alles gebaut?
    Der Kreistag hat beschlossen, nur einen ersten Bauabschnitt (entspricht 60 % der bestehenden Bedarfe) umzusetzen, um die Investitionskosten zu begrenzen. Umgesetzt werden bis auf Weiteres nur die allerdringlichsten Bedarfe, v.a. für das Kreisjugendamt. Die weiteren Bauabschnitte sind zurückgestellt.
     
  • Was wird im Rahmen des ersten Bauabschnitts konkret realisiert?
    Der Gebäudeteil entlang der Straßen Moltkestraße und Am Wiedenhof. Die Altgebäude des Kreishauses nördlich des Kreishochhauses bleiben zunächst stehen.
     
  • Welche Organisationseinheiten werden in das neu zu gestaltende Kreishausareal umziehen?
    Folgende Organisationseinheiten sollen werden berücksichtigt:
     
    • Kreisjugendamt (bisher Wohnhaus Am Wiedenhof 5)
    • Kreisjugendamt (bisher Wohnhaus Am Wiedenhof 15)
    • Kreisjugendamt (bisher Moltkestraße 24)
    • Kreisjugendamt (bisher Hindenburgstraße 24)
    • Schulpsychologischer Dienst (bisher Hindenburgstraße 21-25)
    • Staatliches Schulamt (bisher Industriestraße 2)
    • Kommunales Integrationszentrum (bisher Schützenstraße 13)
    • Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität, Wirtschaftsförderung, Oberbergische Aufbaugesellschaft, Projektagentur (bisher Karlstraße 14-16)
    • Amt für Immobilienwirtschaft (bisher Wilhelm-Breckow-Allee 15)
    • Personalrat (bisher Bismarckstraße 9a)
    • Hauptamt, Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologie (bisher Kreishaus Moltkestraße 42)

Darüber hinaus sollen folgende Organisationseinheiten durch ein dann mögliches, optimiertes Desksharing sowie eine Bündelung des Servicebereichs für die Bürgerinnen und Bürger an den Standortkomplex Moltkestraße zurückkehren:

  • Kommunalaufsicht, Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt (bisher Bismarckstraße 9a)
  • Rechtsamt (bisher Moltkestraße 38)

Folgende Organisationseinheiten können bei ausschließlicher Realisierung des 1. Bauabschnitts weiterhin nicht am Standortkomplex Moltkestraße untergebracht werden:

  • Kreisordnungsamt, Abteilungen Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht und Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
  • Rechnungsprüfungsamt
  • Amt für Rettungsdienst (Verwaltung)

Ohnehin in eigenen Räumlichkeiten untergebracht sind:

  • die kreiseigenen Schulen
  • die Volkshochschule Oberberg
  • die AGewiS
  • das Straßenverkehrsamt
  • das Kulturamt/Schloss Homburg
  • das Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz

 

  • Berücksichtigt die Planung mögliche Veränderungen in der Verwaltungsstruktur oder neue Arbeitsformen (z. B. Homeoffice, Digitalisierung)?
    Ja, die Planung berücksichtigt mögliche und auch notwendige Änderungen in der Verwaltungsstruktur, wie vermehrte Umsetzung digitaler Arbeitswege, sowie Arbeitsformen wie Desk-Sharing mit der daraus resultierenden Telearbeit.
     
  • Wann ist mit einem Baubeginn und einer Fertigstellung zu rechnen?
    Als Baubeginn wird der Oktober 2027 anvisiert. Die Fertigstellung der Baumaßnahme wäre dann voraussichtlich im Oktober 2030.
     
  • Gibt es bereits Verzögerungen oder Risiken, die den Zeitplan gefährden könnten?
    Risiken bestehen in jeder Planung und Baumaßnahme, gewisse Zeitpuffer sind in der Planung berücksichtigt.
     
  • Welche Maßnahmen gibt es, um Zeitüberschreitungen zu vermeiden?
    Die Vergabe an einen Generalunternehmer soll sicherstellen, Verzögerungen zu minimieren, und das wirtschaftliche Risiko evtl. Verzögerungen auf den Generalunternehmer übertragen
     
  • Müssen möglicherweise andere Vorhaben zugunsten des Kreishauses verschoben oder gestrichen werden?
    Nein. Jedoch müssen die nicht berücksichtigten Ämter (s.o.) weiterhin in Anmietungen verbleiben.
     
  • Welche Vorgaben hat eine Behörde beim Neubau eines Gebäudes? Kann nicht einfach an das günstigste Bauunternehmen vergeben werden?
    Öffentliche Auftraggeber sind an das öffentliche Vergaberecht gebunden. Planungs- und Bauleistungen müssen nach Vergabeordnung ausgeschrieben werden. Bei größeren Vorhaben, wie der Zentralisierung, müssen Ausschreibungen europaweit erfolgen. Die Vergabeverfahren sind formal streng geregelt und werden von der Rechnungsprüfung kontrolliert. Aufgrund der Risiken im Verfahren ist der Kreis dazu übergegangen, bei größeren Vergaben eine Rechtsanwaltskanzlei hinzuzuziehen. Aufgrund vorgegebener zu wahrender Fristen nimmt die Durchführung eines Vergabeverfahren im Regelfall mehrere Monate in Anspruch. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.

 

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Finanzierung

 

  • Wie teuer wird die Zentralisierung?
    Würde man die ursprüngliche Planung insgesamt umsetzen, so beliefen sich die Kosten laut Kostenschätzung des Projektsteuerers auf 143 Mio. Euro. Durch die beschlossene Beschränkung auf einen Bauabschnitt reduzieren sich die Kosten auf voraussichtliche 92,7 Mio. Euro. WICHTIG: In diesen Kosten enthalten sind unter anderem nahezu alle Planungskosten, – inkl. der Planungskosten für Bauabschnitte 2 und 3! Die Planungen wurden nämlich bereits frühzeitig beauftragt. Der erste Bauabschnitt umfasst zudem einen überproportional hohen Anteil an Abrissarbeiten von Altgebäuden, insbesondere entlang der Moltkestraße und der Straße Am Wiedenhof sowie für die ehemalige Kreiskantine. 60 % des Flächenvolumens stellen somit nicht 60 % der Gesamtkosten dar.
     
  • Wie soll das finanziert werden?
    Die Finanzierung erfolgt nicht über langfristige Darlehen vom Kapitalmarkt. Der Oberbergische Kreis gibt sich vielmehr selbst einen internen Kredit aus vorhandenem Vermögen bzw. Liquidität durch den Einsatz fest verzinslicher Wertpapiere als liquide Mittel. Wie die allermeisten anderen Kreise und Kommunen in NRW verzichtet der Kreis – beschränkt auf einen Zeitraum von 10 Jahren – darauf, die sogenannte Pensionsrücklage aufzufüllen. Es werden daraus im Übrigen nur rund 20 Mio. entnommen (rund 112 Mio. Euro sind vorhanden). Ab dem 11. Jahr werden die Mittel der Rücklage wieder zugeführt – finanziert über die Abschreibungen des Neubaus. Im Ergebnis werden keine langfristigen Darlehen vom Kapitalmarkt benötigt.
     
  • Was sind die Vorteile und Nachteile dieser Finanzierung?
    Vorteile: Es entstehen keine Zinskosten für Kredite, die Kreisumlage und somit die Bürgerinnen und Bürger werden insoweit nicht belastet. Nachteile: Die Pensionsrücklage wächst für 10 Jahre nicht weiter und der Kreis kann am Kapitalmarkt keine Zinsen erwirtschaften. Erfahrungsgemäß sind die Kosten für einen Kredit aber immer höher als Erträge aus Geldanlagen.
     
  • Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Kreisumlage und wer soll das eigentlich bezahlen?
    Die Baumaßnahme löst sogenannte Abschreibungen aus, die in die Kreisumlage einfließen müssen. Um die Belastung für die Kreisumlage und somit die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten, werden keine langfristigen Kredite vom Kapitalmarkt aufgenommen.
    Zudem gilt unter dem Strich: Durch die realisierbaren Einsparungen für Mieten, Energiekosten usw. (s.o.) ergeben sich durch die Baumaßnahme für die Kreisumlage und die Bürgerinnen und Bürger keine zusätzlichen Belastungen! Im Gegenteil: Die Belastungen werden sich reduzieren, da die Abschreibungen in den nächsten 60 Jahren konstant sein werden, Mieten aber erfahrungsgemäß steigen. Die erheblichen Einsparungen im Bereich der Energiekosten führen in gleicher Weise zu kurz-, aber auch mittel- und langfristigen Einsparungen.
     
  • Welche Auswirkungen haben die Baukosten auf den Kreishaushalt und zukünftige Investitionen?
    Die jährlichen Abschreibungen von 1,54 Mio. Euro werden kurz-, mittel- und langfristig durch eingesparte Mieten und Betriebskosten gedeckt. (s.o.)
     
  • Was bedeutet der Griff in die "Pensionskasse" für die Beamtinnen und Beamten?
    Es ergeben sich für die Beamtinnen und Beamten keine Nachteile, da ihre Ansprüche unabhängig von der Frage der Finanzierung bestehen. Zudem bleibt eine Rücklage in beträchtlicher Höhe bestehen, es erfolgt nur eine temporäre Entnahme. Ab dem 11. Jahr werden die Mittel der Rücklage wieder zugeführt – finanziert über die Abschreibungen des Neubaus.
     
  • Warum muss zum jetzigen Zeitpunkt gebaut werden?
    Die Gebäudesituation ist seit Jahren unwirtschaftlich, die Baukosten steigen kontinuierlich an, steigende Miet- und Energiekosten verschärfen die Situation von Jahr zu Jahr. Deshalb gilt: Nicht vor der Verantwortung davonlaufen, sondern einen kühlen Kopf bewahren und JETZT in Zukunft investieren!
     
  • Ist es teurer, wenn man in Bauabschnitten baut statt alles auf einmal?
    Für den Fall, dass der Kreistag den aktuellen Beschluss zur Beschränkung der Zentralisierung auf einen Bauabschnitt revidieren sollte, würden sich nach den Schätzungen der beauftragten Architekten 5 Mio. € Mehrkosten ergeben. Es wäre also „billiger“, wenn die Gesamtmaßnahme jetzt vollständig umgesetzt würde. Denn jetzt werden zusätzliche Fassaden, zusätzliche Außenanlagen und zusätzliche technische Installationen errichtet, deren Aufwand man sich sparen könnte, wenn jetzt die Gesamtmaßnahme umgesetzt würde. Gleichwohl ist es in der aktuellen Situation sinnvoll und entspricht dem Kreistagsbeschluss, die Baumaßnahme auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.
     
  • Warum sind die ursprünglichen Kostenschätzungen ungenau gewesen?
    Erst im Januar 2025 lag eine sogenannte qualifizierte Kostenschätzung auf Basis der konkreten Planung der beauftragten Architekten vor. Es versteht sich insofern von selbst, dass Kosten seriös nur dann geschätzt werden können, wenn man weiß, was gebaut und wie das Gebäude in den Details (funktional) gestaltet sein soll. Die Kreisverwaltung hat insoweit immer auf die Notwendigkeit einer Kostenschätzung auf Basis der konkreten Planungen hingewiesen. Um Auswirkungen auf die Kreisumlage in etwa zu beziffern, wurden in vergangen Jahren bestimmte Kostenszenarien betrachtet. Nicht zuletzt aufgrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Baukosten liegt die aktuelle Kostenschätzung nun über den angenommenen Szenarien. Damit war aber auch unter dem Aspekt der Baupreisentwicklung zu rechnen.
     
  • Welche Maßnahmen gibt es, um Kostensteigerungen bei der Umsetzung der Zentralisierung zu vermeiden?
    Auch in Zukunft werden sich die Baukosten sehr wahrscheinlich weiter nach oben entwickeln. In der jetzt vorliegenden Kostenschätzung sind daher bereits Risiken von Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Vergabe an einen Generalunternehmer und einer detaillierten Kostenplanung sollen zudem die Kostensicherheit im Projekt erhöhen und die Risiken entsprechend minimieren.
  • Kann nicht billiger gebaut werden? Sind unsere Kostenschätzungen valide?
    Die vorliegende Kostenschätzung weißt eine Summe von 92,7 Mio € aus. Das ist auch für die Kreisverwaltung mit einem Jahreshaushalt von gut 500 Mio € eine bedeutende Investition. Auch wenn es sich zunächst um eine Schätzung handelt sind die Ansätze auf Grundlage einer bereits auf jedes Bauteil bezogenen Planung berechnet worden. Unsicherheiten in den Kosten liegen vor allem in der zukünftigen Baukostenentwicklung, insbesondere nach den hohen Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre, und dem Zuschlag den ein Generalunternehmer auf seine Leistungen kalkuliert. Zur Berücksichtigung dieser Risiken wurden in der Kostenschätzung Ansätze berücksichtigt, im Sinne der Kostentransparenz und -sicherheit mit eher höherer Tendenz. Für die allgemeinen Kostensteigerungen sind 5% und für den GU-Zuschlag 20% der gesamten Baukosten berücksichtigt worden. Durch eine zielgerichtete Ausschreibung und eine Risikominimierung in der Vergabe lassen sich die Ansätze, abhängig von der jeweiligen Baukonjunktur, noch deutlich verringern.

 

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Nachhaltigkeit

 

  • Erfüllt das neue Kreishaus hohe ökologische Standards?

    Ja! Das Gebäude wird nach dem Standard eines "Energieeffizienzhaus 40" geplant. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf bei nur bei 40% im Vergleich zu einem Referenzgebäude liegt, das dem Gebäude-Energiegesetz entspricht. Darüber hinaus wird für den Neubau eine Zertifizierung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt.

    Ziel des DGNB-Systems ist es, neben der Einsparung von CO² alle Nachhaltigkeitsziele des Gebäudes wie Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelles sowie Technik und Prozesse in Einklang zu bringen.

    Beispielhaft sind hier einige Planungskriterien aufgeführt:

    • Nutzungskosten
      Ein Gebäude verbraucht während seiner langjährigen Nutzungsphase ein Vielfaches der Ressourcen, welche für den Bau aufgewendet werden müssen. Für die Betrachtung der Nachhaltigkeit ist es daher entscheidend, den gesamten Lebenszyklus von der Planung bis zum Abriss zu betrachten. In der Regel können sich höhere Anfangsinvestitionen im Betrieb schnell amortisieren und zu dauerhaften Einsparungen führen.
       
    • Energiestandards
      Die Planung für die Zentralisierung setzt einen Primärenergiefaktor unter 30 voraus und erfüllt damit die Kriterien für ein Effizienzgebäude 40. Neben der Zertifizierung nach DGNB werden auch die niedrigen Energiestandards gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiger Gebäude eingehalten. Dies ist auch eine wesentliche Voraussetzung, um öffentliche Fördermöglichkeiten zu nutzen. Da die Höhe einer möglichen Förderung noch nicht zu beziffern ist, sind Fördermittel zur Minderung der Kosten in der Schätzung noch nicht berücksichtigt.
       
    • Wärmeversorgung
      Das Gebäude wird über ein Niedertemperatursystem mit Wärme versorgt. Die Erzeugung erfolgt über Luft/Wasser Wärmepumpen zentral, alternativ ist die Versorgung über das Fernwärmesystem der Stadtwerke möglich. Alle notwendigen Lüftungsanlagen sind mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Zur Stromerzeugung werden großflächige PV-Anlagen auf dem Dach installiert.
       
    • Fassade
      Die beste Einsparung ist die Energie, die erst gar nicht erzeugt werden muss. Ein besonderes Augenmerk liegt daher auf der Fassade des Gebäudes. Eine gute Dämmung der Fassade ist dabei ebenso entscheidend, wie ein ausgewogenes Verhältnis von opaken und transparenten Flächen.
      Der Anteil an transparenten Flächen in der Gebäudefassade wurde gegenüber dem 2019 eingereichten Wettbewerbsentwurf um über 30% reduziert. Hierzu wurden sowohl die Sockelbereiche erhöht als auch ein Wechselspiel mit geschlossenen, farbig gestalteten Fassadenelementen umgesetzt.
      Der jetzige Glasflächenanteil ergibt sich nicht ausschließlich aus gestalterischen Gründen, sondern ist auch funktional optimiert berechnet. Die Fenster ermöglichen in den Büroräumen einen hohen Tageslichtanteil, der die notwenige Nutzung von künstlichem Licht verringert. Hohe solare Erträge im Winter reduzieren außerdem die Heizenergie. Der außenliegende Sonnenschutz bietet einen effektiven sommerlichen Wärmeschutz. Durch die Öffnungsflügel der Fenster ist eine natürliche Belüftung der Räume möglich. Außerdem ermöglicht dies eine einfache Reinigung aller Fensterflächen von innen.

      Kreishaus Ansicht Am Wiedenhof
       
    • Dächer
      Als fünfte Fassade trägt die Gestaltung der Dächer wesentlich zur Nachhaltigkeit bei. Neben der Errichtung von PV-Anlagen dienen die Dächer auch der Wasserrückhaltung und Biodiversität. Alle Dachflächen werden als sogenanntes Retentionsdach ausgeführt. Der Aufbau ermöglicht eine schwammartige Wasseraufnahme bei Niederschlag und begünstigt das Mikroklima durch Verdunstung. Durch eine extensive Begrünung entstehen neue Lebensräume für Flora und Fauna.
       
    • Freianlagen
      Auch bei den Freianlagen soll die Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Rückgewinnung von unversiegelter Grünfläche gewährleistet eine natürliche Wasserrückhaltung bei Starkregenereignissen. Die Ausbildung von Mulden und Rigole erhöht die Verdunstung und durch die Errichtung einer Zisterne wird gleichzeitig die Bewässerung sichergestellt. Die Freianlagen dienen damit nicht nur der Aufenthaltsqualität, sondern bieten auch gute Orientierung und zusätzliche Grünräume in der Stadt.

       
  • Wird auf nachhaltige Baumaterialien, energieeffiziente Bauweise und Klimaneutralität geachtet?

    Ja! Die Auswahl an ökologischen Materialien ist ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Alle Werkstoffe, Bauprodukte oder Verbindungsmittel, die kurz-, mittel- oder langfristig schädlichen Einfluss auf die Umwelt nehmen können, gilt es zu vermeiden oder zu minimieren. Die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und hat positive Auswirkung auf die Gesundheit der späteren Nutzer.

    Durch die angestrebte Zertifizierung nach Standards des DGNB Systems wurde von Anfang an der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet, mit dem Ziel dadurch geringere Kosten und Prozessoptimierungen im Betrieb zu erreichen. So können Verbräuche und Nebenkosten durch die nachhaltige Planung langfristig reduziert werden.

 

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Arbeiten und Besuch bei der Kreisverwaltung

 

  • Welche Vorteile bringt die Zentralisierung für die Bürgerinnen und Bürger mit sich?
    Es ergeben sich folgende Vorteile:
    • Zentrale Anlaufstelle, insbesondere für die Kundinnen und Kunden des Kreisjugendamts
    • Effizientere Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen
    • Barrierefreier Zugang
    • Kürzere Wege für Verwaltungsangelegenheiten
  • Wie wird sich die neue Struktur auf die Arbeitsbedingungen auswirken?
    Es entstehen bessere Arbeitsbedingungen durch zentrale Büros und moderne Infrastruktur.

 

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Letzte Änderung: 09. Mai 2025