Gründe für die Zentralisierung

Der Oberbergische Kreis erhielt in den vergangenen Jahrzehnten vielfältige neue Aufgaben. Mit den Aufgaben wuchsen der Personal- und Raumbedarf. Die Kreisverwaltung wuchs vor allem durch Anmietungen mehr und mehr über ihren Kernstandort in der Moltkestraße hinaus.

Sie ist mittlerweile auf über 20 Gebäude allein im Gummersbacher Stadtgebiet verteilt! 

Die zersplitterte Gebäudestruktur kostet Zeit, Geld und erschwert moderne Arbeitsprozesse. Wege sind lang, Räume teils nicht barrierefrei und energetisch ineffizient. 

Hinzu kommt: Der baulich-technische Zustand der meisten kreiseigenen Gebäude weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Teile des Kreishauses dürfen aus brandschutzrechtlichen Gründen aktuell nicht mehr genutzt werden.

Eine zentrale Kreisverwaltung spart Zeit, Energie und Kosten – und verbessert den Bürgerservice.
 

__________________________

 

Eine zentrale Verwaltung bringt klare Vorteile:

 

  • Bürgerfreundlichkeit:

    Fast alle Services an einem Ort – keine langen Wege, einheitliche Anlaufstelle.
     
  • Klimaschutz:

    Der Neubau wird energieeffizient und nachhaltig geplant. Weniger Fahrten zwischen Dienststellen gehen mit weniger Emissionen einher.
     
  • Effizienz:

    Schnellere Abstimmungen und digitale Arbeitsprozesse.
     
  • Arbeitsqualität:

    Moderne, barrierefreie Arbeitsplätze fördern Motivation und Gesundheit.
     
  • Nachhaltigkeit:

    Energiesparende Bauweise senkt langfristig die Betriebskosten.
     
  • Kosten senken:

    Mietkosten werden eingespart. Durch die Aufgabe alter Gebäude werden langfristig Betriebskosten gesenkt.

 

__________________________

 

Handlungsbedarf bestätigt


Schon im Jahr 2011 empfiehl die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) eine Veränderung der bestehenden Gebäudestrukturen. 

„Wir empfehlen dem Oberbergischen Kreis, den Verwaltungsgebäudebestand zu optimieren, indem die zahlreichen kleinen Gebäude aufgegeben werden und teils durch z. B. die Erweiterung des Kreishauses oder den Erwerb/Anmietung eines weiteren Verwaltungsgebäudes ersetzt werden. Dieses muss vorher zwingend durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung kalkuliert werden. Wichtige Voraussetzung ist auch eine Vermarktung der kleinen Einheiten.“

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2016 griff die GPA das Thema erneut auf:

„Insgesamt verfügt der Kreis über etwa 42 Gebäude bzw. Mietflächen im Verwaltungsbereich. 
20 Prozent der Gesamtfläche sind angemietet. 42 Prozent der Flächen entfallen auf das Kreishaus an der Moltkestraße 42. In unmittelbarer Nähe zum Kreishaus befinden sich weitere Verwaltungsflächen. Die Vielzahl an einzelnen Flächen erschwert eine Optimierung der Verwaltungsflächen. Eine Zusammenfassung bzw. Zentralisierung der Flächen kann insgesamt wirtschaftlicher sein.“

(Anmerkung: 42 Gebäude entspricht der Gesamtzahl der genutzten Gebäude im Kreisgebiet)

„Der Oberbergische Kreis sollte eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen, die die Frage beantwortet, ob die Bündelung der Flächen für den Kreis insgesamt Einsparungen ermöglicht.“
 

 

__________________________

 



Letzte Änderung: 09. Mai 2025