Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungsdatum: 2026-11-06
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV. NRW, S. 618), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist auch im Internet unter www.obk.de verfügbar.
In der Zeit vom 06.11.2026 bis 27.11.2026 können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 17.12.2026.
Gummersbach, den 05.11.2026 Der Landrat
gez.
Klaus Grootens