Umwelt
Der Schutz der Umwelt ist bereits in Artikel 20 a des Grundgesetzes (GG) als Staatsziel ausgegeben. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Prävention) und zur Wiederherstellung von Ressourcen (Reparation) sind beim Oberbergischen Kreis die Untere Wasserbehörde, die Untere Immissionsschutzbehörde, die Untere Abfallwirtschaftsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Bodenschutzbehörde sowie die Untere Abgrabungsbehörde eingerichtet, die medienübergreifend zusammenwirken. Diese sechs Sonderordnungsbehörden bilden zusammen das Umweltamt.
Abfallwirtschaft
Altfahrzeuge
Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach §§ 53,54 KrWG
Ersatzbaustoffverordnung
Gewerbeabfallverordnung
Gewerbliche und Gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 KrWg
Hausmüllentsorgung
Produktverantwortung und Marktüberwachung
Rücknahmepflichten
Vergabe Abfallerzeugernummer
Wilder Müll/Verbrennen von Abfällen
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Geothermieanlagen (Erlaubnisse)
Heizöllagerung
Betriebliches Abwasser
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wasserentnahmen
Dichtigkeitsprüfungen
Niederschlagswasser
Häusliches Abwasser
Landwirtschaftliche Betriebe
Anlagen in und an Gewässern
Gewässerausbau
Gewässerunterhaltung
Hochwasserschutz
Teichanlagen
Wasserschutzgebiete