Menschen mit Behinderung
Der Oberbergische Kreis berät Eltern mit ihren Kindern.
Das Beratungsangebot umfasst schwerpunktmäßig die Klärung der persönlichen Lebenssituation, die Unterstützung bei einer möglichen Antragsstellung, die Ermittlung passgenauer Hilfen, bei Bedarf die Unterstützung bei der Inanspruchnahme der Hilfen oder die Vermittlung zu anderen (Fach-) Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum.
Das Gespräch kann in verschiedenen Formen, z.B. persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Besondere Unterstützungsbedarfe werden berücksichtigt.
Ebenso besteht eine Beratungsmöglichkeit für andere Stellen, wie z.B. Kommunen und Städte oder weitere Rehabilitationsträger.
Die zuständigen Mitarbeiter der Gesamtplanung stehen Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Sachgebiet 50/21 "Schwerbehindertenrecht" im Amt für soziale Angelegenheiten finden Sie nun im 2.UG, Zimmer 19 und 20 des Kreishauses, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach.
Diesen Bereich können Sie barrierefrei über den Aufzug im EG (Haupteingang Kreishaus) erreichen. Während der Servicezeiten können Sie dort Anträge abgeben oder Formulare abholen. Für fundierte Beratungen muss zwingend vorher ein Termin mit dem/der Ansprechpartner/in vereinbart werden.
Sie erreichen diese/diesen unter 02261/88-5077 oder per E-Mail unter schwerbehindertenrecht@obk.de
copyright: pressmaster - stock.adobe.com