boy having conversation with psychologist for enrollment in school copyright: cherryandbees - stock.adobe.com

Verfahrenslotse

Der Verfahrenslotse des Oberbergischen Kreises berät und begleitet junge Menschen mit (drohender) Behinderung im Alter von 0 bis 27 Jahren sowie deren Familien bei Fragen zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten. Dazu gehören insbesondere Leistungen der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen und weitere soziale Hilfen.

Der Verfahrenslotse unterstützt bei der Orientierung im Hilfesystem, klärt Zuständigkeiten und begleitet auf Wunsch bei Anträgen und Gesprächen mit Behörden. Ziel ist es, passende Hilfen zu finden, Verfahren verständlich zu machen und Familien in ihren Rechten zu stärken.

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit (drohender) Behinderung dabei, möglichst selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und individuelle Unterstützung dort zu bieten, wo sie benötigt wird.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören zum Beispiel:

  • Medizinische Rehabilitation
    z. B. Frühförderung, Hilfsmittel oder therapeutische Unterstützung

  • Teilhabe an Bildung
    z. B. Schulbegleitung, Kommunikationshilfen oder Fahrdienste

  • Teilhabe am Arbeitsleben
    z. B. Unterstützung bei Ausbildung und Arbeit oder Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung

  • Soziale Teilhabe
    z. B. Assistenz im Alltag, Wohnunterstützung oder Betreuung in einer Pflegefamilie

Die Leistungen werden individuell auf den persönlichen Bedarf abgestimmt und sollen helfen, ein möglichst eigenständiges und gleichberechtigtes Leben zu führen.

Wir beraten und begleiten junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien bei Fragen rund um Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe.

Wir unterstützen Sie insbesondere:

  • bei Fragen zur Antragstellung und zu notwendigen Unterlagen

  • bei der Orientierung im Hilfesystem und zu passenden Unterstützungsangeboten

  • bei Fragen zu Leistungen der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie weiterer Leistungsträger, z. B. Pflegekasse oder Krankenkasse

  • durch Begleitung zu Gesprächen und Terminen auf Wunsch als Vertrauensperson

  • durch verständliche Erklärungen zu Bescheiden und Verfahren

  • durch Vermittlung an passende Beratungs- und Unterstützungsangebote

Das Beratungsangebot richtet sich an:

  • junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr

  • Eltern sowie Erziehungs- und Sorgeberechtigte

  • Pflegeeltern und gesetzliche Vertretungen

  • Fachkräfte und Netzwerkpartner

Die Arbeit des Verfahrenslotsen erfolgt auf Grundlage des § 10b SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) sowie in Verbindung mit den Regelungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Eingliederungshilfe? Benötigen Hilfe bei der Antragstellung verschiedener Hilfen?

Der Verfahrenslotse steht Ihnen hier gerne als Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Ihr Weg zu uns:

Kreisjugendamt

Hauptstelle
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!