Kreisstraßen
Kreisstraßenverwaltung und -betrieb
Im Aufgabenbereich wird der Bestand des über 200 km langen Kreisstraßennetzes verwaltet und es werden verwaltungsmäßige Tätigkeiten für die eigenen Baumaßnahmen und Vorhaben Dritter im Straßenraum wahrgenommen. Dazu gehören:
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Abstimmung und Vollzug der vom Straßenverkehrsamt angeordneten verkehrsregelnden Maßnahmen wie Beschilderungen und Baustellenabsicherungen
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Zustimmungsverfahren bei privaten Bauvorhaben auf Anliegergrundstücken sowie bei Grundstückszufahrten und Werbeanlagen
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Gestattung von besonderen Straßenbenutzungen wie z. B. Veranstaltungen oder Aufbrüchen für fremde Leitungen
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straßenrechtliche Verfahren zur Widmung, Einstufung und Einziehung von Kreisstraßen
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die Überwachung und Bereinigung der kreiseigenen Straßengrundstücke
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Bearbeitung von Kaufverträgen, Entschädigungsfragen, Grunddienstbarkeiten und Verpachtungen im Zusammenhang mit den Kreisstraßen
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die finanzielle Regelung und die Durchführung der Vergabeverfahren bei eigenen Baumaßnahmen
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die Regelung von Schadensersatzansprüchen des Kreises wegen Beschädigungen von Straßenbestandteilen oder gegen den Kreis wegen Schäden, die durch den Straßenzustand verursacht wurden (bei Unterhaltungsmängeln siehe Stichwort Unterhaltung); vorzulegen sind Nachweise zu Ort, Grund und Höhe des entstandenen Schadens (polizeiliche Aufnahme, Zeugen, Kostenanschlag, etc.)
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die Aufsicht über die Gemeinden als Baulastträger der Gemeindestraßen hinsichtlich Verstößen gegen das Straßenrecht; Eingaben dazu sind zunächst an die Kommunalaufsicht beim OBK zu leiten.
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Stellungsnahmen zu Bauleitplanverfahren und Planungen Dritter, von denen Kreisstraßen berührt werden.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird das Kreisstraßenmanagement von der Bauaufsicht und bei Verkehrsregelungen und besonderen Veranstaltungen vom Straßenverkehrsamt eingebunden.
Möglichst formlose Anträge gerne per E-Mail mit einer Darstellung des Anliegens und möglichst genauer Ortsangabe mit Kreisstraßennummer – soweit bekannt – oder Grundstücksbezeichnung sowie in geeigneter Weise Übersichtsplan / Flurkartenauszug.
Kreisstraßenunterhaltung
Die Unterhaltung der Kreisstraßen hat der Oberbergische Kreis auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW und teilweise an die Stadt Gummersbach übertragen. Die eigenverantwortliche Durchführung erfolgt durch die örtlich zuständigen Straßenmeistereien, die unten aufgeführt sind, und durch den Bauhof der Stadt Gummersbach.
Zu den übertragenen Aufgaben gehören z.B.:
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Zustandskontrollen der Straßen
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kleinere Reparaturen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht an Fahrbahnteilen und Nebenanlagen
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Winterdienst
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Grün- und Baumschnitt
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Instandhaltung von Verkehrszeichen
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Reinigung von Fahrbahnflächen
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Wartung von Straßenentwässerungsanlagen
Dem Oberbergischen Kreis als Straßenbaulastträger, vertreten durch das Amt für Immobilienwirtschaft, obliegt die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung dieser Unterhaltungsaufgaben.
Dem Amt für Immobilienwirtschaft obliegen in dieser Funktion außerdem Aufgaben, wie
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Errichtung/Erneuerung von Schutzplanken
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Aufbringung/Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen
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Genehmigung und Kontrolle von Straßenbrüchen, z.B. im Zusammenhang mit unterirdischen Versorgungsleitung
Hinweise zu Mängeln und erlittene Schäden können formlos, gerne per E-Mail oder telefonisch direkt oder über das Amt für Immobilienwirtschaft an die jeweils zuständige Straßenmeisterei gerichtet werden. Bei Geltendmachung von Schadenersatz sind Nachweise zu Ort, Grund und Höhe des entstandenen Schadens (polizeiliche Aufnahme, Zeugen, Kostenanschlag, etc.) vorzulegen.
Markus Foth
Wilhelm-Breckow-Allee 15
1.Obergeschoss, Raum: 1b.5
51643 Gummersbach
Wolfgang Krämer
Wilhelm-Breckow-Allee 15
1.Obergeschoss, Raum: 1b.1
51643 Gummersbach
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