Herstellung, Kennzeichnung und Verkauf von Lebensmitteln
Was bedeutet "Lebensmittel und Verbraucherschutz"?
Dieser Bereich hat die Aufgabe, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung bei
Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen (dies sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt) und Tabakerzeugnissen zu schützen.
Tierärztinnen und Tierärzte und Lebensmittelkontrolleurinnen/Lebensmittelkontrolleure arbeiten interdisziplinär zusammen. Sie führen Beratungen, Betriebskontrollen und amtliche Probenahmen durch. Gleichzeitig wird die Einfuhr und die Ausfuhr von Lebensmitteln überwacht.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf Hersteller, Handels- und Vertriebsunternehmen sowie auf Dienstleistungsunternehmen wie zum Beispiel Küchen, Gaststätten oder Imbissbetriebe. Dabei reicht das Spektrum vom international handelnden Industrieunternehmen bis zum Kiosk an der Ecke.
Bürgerinnen und Bürger können Beschwerden einreichen, wenn sie verdorbene bzw. minderwertige Lebensmittel (bzw. Kosmetika, Bedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse) gekauft haben oder die Produktionsbedingungen in einem Betrieb für mangelhaft halten.
Es besteht die Möglichkeit, auffällige Lebensmittel oder auch Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakwaren beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abzuliefern. Über eine Untersuchung entscheidet das Lebensmittelüberwachungsamt. Die Untersuchung ist kostenlos – vorausgesetzt sie liegt im öffentlichen Interesse. Dieses ist gegeben, wenn es nahe liegt, dass auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher die beanstandete Ware kaufen und getäuscht oder gegebenenfalls auch gesundheitlich gefährdet werden könnten.
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