Kreishaushalt
Der Haushaltsplan enthält die für die Erfüllung der Aufgaben des Oberbergischen Kreises voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen, sowie die eingehenden Einzahlungen, die zu leistenden Auszahlungen und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Seit 2013/2014 führt der Oberbergische Kreis Doppelhaushalte. Die Planung eines Doppelhaushaltes beginnt ca. im April/Mai mit der Abfrage bei den Fachämtern durch das Amt für Finanzwirtschaft. Im Amt erfolgt daraufhin durch den Kämmerer die Aufstellung des Doppelhaushaltes, welcher, nach dem Benehmensverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen, in der Kreistagssitzung im Herbst, in der Regel im Oktober, eingebracht wird. Daraufhin folgen politische Beratungen in den Fachausschüssen. In der Kreistagssitzung im Dezember wird der Doppelhaushalt endgültig verabschiedet.
Der Haushaltsbericht für den Doppelhaushalt 2025/2026 steht Ihnen sowohl als interaktiver Bericht als auch als Download bereit.
copyright: tadamichi - stock.adobe.com