Altlastenauskunft
Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster
Ob ein Grundstück frei von Altlasten ist, ist wichtig beim Kauf eines Grundstückes, beim Bauen oder bei einer geplanten Nutzungsänderung. Auch vor einem Bauvorhaben ist es sinnvoll zu wissen, ob belasteter Bodenaushub anfallen kann. Für dessen Entsorgung können zusätzliche Kosten anfallen. Schriftliche Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster des Oberbergischen Kreises erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, Kaufinteressierte, Bauherrinnen und Bauherren sowie bevollmächtigte oder beauftragte Personen bei der Unteren Bodenschutzbehörde.
Abwicklung von Anzeigen auf Verlegung von Breitbandverkabelungen
Eine gute Breitbandversorgung ist für den Oberbergischen Kreis ein wichtiger Standortfaktor - für die Bevölkerung und die Wirtschaft gleichermaßen. Deshalb gehört der Breitbandausbau zu den wichtigsten Zielen des Kreises. Dazu zählen:
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Den Wirtschaftsstandort Oberberg nachhaltig optimieren.
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Die Wohn- und Lebensqualität verbessern.
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Die Infrastruktur ausbauen.
Vor der Verlegung von Breitbandkabeln prüft die Untere Bodenschutzbehörde, ob die geplanten Trassen Altlastenflächen oder Altlastverdachtsflächen berühren oder durchqueren.
Dafür muss der Projektträger bei der Unteren Bodenschutzbehörde die Anzeige der Breitbandverkabelung mit einem Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:10.000 einreichen. Das Prüfgebiet darf höchstens die Fläche einer Kommune umfassen.
Kosten
Für Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster fallen Gebühren an. Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben gemäß Tarifstelle 4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
Die Höhe der Gebühren hängt vom Verwaltungs- bzw. Zeitaufwand ab. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 4 Wochen.
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Brigitte Braun