Bodenbelastungskarte

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Nach § 5 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NRW) erfassen die zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen. Dafür können sie sogenannte Bodenbelastungskarten erstellen.

Das damalige Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen veröffentlichte im Jahr 2000 den "Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten - Teil I: Außenbereiche". Auf dieser Basis entstand 2002 und 2005 die digitale Bodenbelastungskarte (BBK) des Oberbergischen Kreises. Sie zeigt die flächenhafte Verbreitung bestimmter Schadstoffe in naturnahen Oberböden außerhalb bebauter Bereiche:

  • Schwermetalle: Arsen (As), Cadmium (Cd), Blei (Pb), Kupfer (Cu), Nickel (Ni), Chrom (Cr), Quecksilber (Hg), Thallium (Tl), Zink (Zn)

  • Organische Stoffe: Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Benzo(a)pyren (BaP)

Die gemessenen oder geschätzten Stoffgehalte werden mit den Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verglichen. Daraus entstehen Auswertungskarten. Sie zeigen Bereiche, in denen die gesetzlichen Werte eingehalten oder überschritten werden.

Die Bodenbelastungskarte dient als Hinweis- und Informationssystem. Sie ersetzt keine Untersuchung im Einzelfall.


Vorsorgewerte 

Werden die Vorsorgewerte unterschritten, gelten die Böden in der Regel als unbedenklich. Eine Überschreitung der Vorsorgewerte bedeutet noch keine konkrete Gefahr. Sie zeigt jedoch, dass zusätzliche Schadstoffeinträge vermieden werden sollen. Grundstückseigentümer und Nutzende sind verpflichtet, Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen zu treffen (§ 7 Abs. 1 BBodSchG).


Prüfwerte 

Werden die Prüfwerte überschritten, besteht ein Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast. In diesem Fall prüft die Bodenschutzbehörde den Einzelfall genauer. 


Maßnahmenwerte 

Werden Maßnahmenwerte überschritten, liegt in der Regel eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vor. Dann müssen geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geprüft und umgesetzt werden.

Hinweise zur Nutzung der Karten

Die Bodenbelastungskarte hat einen Maßstab von 1:50.000. Sie eignet sich daher nur für eine großräumige Einschätzung. Aussagen zu einzelnen Grundstücken sind nur eingeschränkt möglich. Eine sachgerechte Interpretation der Daten ist nur mit einem bodenkundlichen Fachwissen möglich. Gerne dürfen Sie die Mitarbeitenden der Unteren Bodenschutzbehörde zur fachlichen Einschätzung und bei Fragen kontaktieren.

Bodenbelastung mit Schwermetallen in Hausgärten

Der Oberbergischen Kreis besteht naturbedingt teilweise aus erzhaltigem Gestein im Untergrund. Der ehemalige Erzbergbau, insbesondere in Reichshof, Morsbach und Engelskirchen, hat dazu geführt, dass in den Böden erhöhte Schwermetall-gehalte auftreten.
In Hang- und Berglagen befinden sich noch heute Spuren des Bergbaus, zum Beispiel Reste von alten Gruben, Bergwerken und Halden. In den Talauen von Agger und Wiehl sowie ihrer Nebenflüsse sind die Böden teilweise mit Cadmium, Blei, Zink und Quecksilber belastet. Betroffen sind vor allem die Bereiche Engelskirchen-Loope-Ehreshoven und Heidberg-Wildbergerhütte.
Da das Material von Bergbauhalden u.a. auch bei Wegebaumaßnahmen in der Region verwendet wurde, können Gartenböden im Bereich alter Gruben und Bergwerke ebenfalls mit Schwermetallen belastet sein.
Damit Menschen möglichst wenig Schwermetalle aus belasteten Gartenböden aufnehmen, gibt die Kreisverwaltung Hinweise für die Nutzung betroffener Hausgärten. Diese Hinweise wurden in der Bürgermitteilung „Empfehlungen für schwermetallbelastete Hausgärten“ veröffentlicht. Sie steht im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung.

Downloads

Bürgermitteilung Empfehlungen für schwermetallbelastete Hausgärten

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