Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Das Wasserhaushaltsgesetz fordert von jeder Person eine allgemeine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Gewässer und damit auch beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Darüber hinaus stellt das Gesetz in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen sowie der Landwirtschaft konkrete Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Kraft- und Schmierstoffe, Säuren, Laugen).
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
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