Gewässerunterhaltung
Unter Gewässerunterhaltung versteht man die Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich der Ufer.
Die Unterhaltungspflicht obliegt im Oberbergischen Kreis den Wasserverbänden. Sollten ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein, ist die Untere Wasserbehörde zuständig.
Von den Unterhaltungspflichtigen ist jährlich ein Unterhaltungsplan vorzulegen.
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Jascha Hartmann
Reichshof, Waldbröl
Peter Küster